Aus dem GERICHTSSAAL: Brandstifterin soll über zwei Jahre in Haft
Gericht: Alle Zeugen waren glaubwürdig
Stand:
Sollte das Urteil gegen Mara M.* (23) wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls und schwerer Brandstiftung rechtskräftig werden, muss sie für zwei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Reinhild Ahle sah es nach mehrtägiger Verhandlung als erwiesen an, dass die junge Frau – sie war Mitglied der freiwilligen Feuerwehr – am 10. Juli 2008 die Wohnung ihres Ex-Freundes Silvio S.* (25) in der Karl-Liebknecht-Straße angezündet hat. Nicht der Ehrgeiz, sich beim Löschen des Feuers hervorzutun, sondern „kindliche Rachegefühle“ hätten Mara M. zu der Tat getrieben, führte die Vorsitzende in der Urteilsbegründung aus. Silvio S. hatte die mehrmonatige Beziehung zu der jungen Frau beendet, da er sich von ihr eingeengt fühlte. Als Mara M. ihm eröffnete, dass sie schwanger von ihm sei, habe er zwar für das Kind da sein, mit ihr jedoch nichts mehr zu tun haben wollen. Ob es die Schwangerschaft wirklich gab, eine Abtreibung vorgenommen wurde, konnte nicht mit Sicherheit geklärt werden. Mara M. machte während der Verhandlung keine Angaben zu ihrer Person. Sie schwieg auch zum Anklagevorwurf. Bei der polizeilichen Vernehmung legte sie ein Geständnis ab. Ihrer Familie gegenüber betonte sie aber: „Ich war es nicht.“ Um die Tat zu erhellen, hörte das Gericht zahlreiche Zeugen. Es befand sie alle für glaubwürdig. Staatsanwalt Ralf Menger – er forderte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten – betonte: „Es war zweifelsfrei die Angeklagte, die den Brand gelegt hat. Sie war im Besitz eines Wohnungsschlüssels und wurde zum Tatzeitpunkt in Tatortnähe gesehen.“ In der Wohnung von Mara M. fanden die Beamten diverse Kleidungsstücke von Silvio S., die ihm am Tag des Brandes entwendet worden waren. „ Die Angeklagte ist nicht die typische Brandstifterin. Sie hat in einer Notsituation gehandelt, obwohl sie weiß, was passieren kann, wenn man zündelt. Mit Sicherheit wollte sie nicht das ganze Haus abfackeln“, so der Staatsanwalt. Das ist auch nicht passiert. Jedoch wurde die erst vor kurzem bezogene Dachgeschosswohnung von Silvio S. für längere Zeit unbewohnbar, Mobiliar und technische Geräte zerstört.
Rechtsanwalt Michael Bärlein hatte auf Freispruch plädiert. „Es gibt keine objektiven Beweise, die auf eine Täterschaft meiner Mandantin hinweisen. Fingerabdrücke und DNA-Spuren von ihr wurden nicht gefunden“, sagte er. Mara M. habe bei der Polizei ein „Fluchtgeständnis“ abgelegt, da man ihr gesagt hatte: Gäbe sie die Brandstiftung zu, dürfe sie erst einmal wieder nach Hause. Es sei durchaus möglich, dass Kameraden der freiwilligen Feuerwehr die Tat begangen hätten, um den Verdacht auf seine Mandantin zu lenken. (*Namen geändert.) Hoga
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