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Aus dem GERICHTSSAAL: Brillen gingen zu Bruch

500 Euro Geldstrafe für Prügelei vor Optikerladen

Stand:

Auf seinem Schaden von rund 1500 Euro wird der Augenoptiker Stefan Sch. wohl sitzen bleiben. Die Versicherung zahlt nicht, weil die Brillen im Außenbereich zu Bruch gingen. Und vom Verursacher des Malheurs ist nichts zu holen. Er ist arbeitslos. Ralf R.* (42, Name geändert) sieht sich vor Gericht zu Unrecht wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung angeklagt. „Ich habe in Notwehr gehandelt“, behauptet der gelernte Koch. Am Vormittag des 25. April 2005 sei er mit einem Kumpel bei Kaiser“s in der Brandenburger Straße einkaufen gewesen. Als er an der Bank vorbeigekommen sei, „auf der immer die Suffis sitzen“, habe sich einer erhoben, ihn geschubst, ihm dann „ein paar in die Fresse gehauen“. „Ich flog in den Brillenständer vor dem Optikerladen“, schildert der wegen Trunkenheit im Verkehr und mehrerer Diebstähle Vorbestrafte. Daraufhin habe er sich den Angreifer geschnappt und ihm ebenfalls „ein Ding verpasst“, worauf dieser in einem Plakatständer landete. Wäre sein Kumpel zu Beginn der Rangelei nicht gleich abgehauen, weil er unter Bewährung stand und Angst hatte in die Sache verwickelt zu werden, hätte er dies bestätigen können, beteuert Ralf R. vor dem Richter.

Von Notwehr könne keine Rede sein, bremst der Richter den Redefluss des bekennenden Alkoholikers. Dieses Argument würde nur greifen, hätte Ralf R. sich verteidigt, um einen gegenwärtigen Angriff auf Leib und Leben abzuwehren. „Die gegnerische Attacke war beendet. Sie hätten die Polizei rufen können“, so der Vorsitzende.

„Ich führte gerade ein Kundengespräch, als ich vor meinem Geschäft eine Kabbelei zwischen zwei Herren wahr nahm“, erzählt Optiker Stefan Sch. (42) im Zeugenstand. „Dann prügelten sie mit Fäusten aufeinander ein.“ Wenig später habe er ein Krachen vernommen. „Ich schaute nach, was passiert ist und sah, dass mein Ständer mit den Sonnenbrillen umgefallen war. In dem Plakathalter, der daneben steht, hing ein Mann.“ Der andere habe sich eilig Richtung Jägerstraße entfernt, erinnert sich der Geschäftsmann. „Ich lief hinterher, konnte ihn auch stellen und hielt ihn fest, bis die Polizei kam. Nach meiner Einschätzung war der Mann leicht alkoholisiert.“

Der Gastronom Guido G. war ebenfalls Augenzeuge des Geschehens. Trotz ordnungsgemäßer Ladung bleibt er der Verhandlung fern. Darum verliest der Richter seine bei der Polizei zu Protokoll gegebenen Beobachtungen. Sie decken sich mit denen des Optikers. Mit ihm gemeinsam nahm er übrigens die Verfolgung des Flüchtigen Ralf R. auf. „Der Angeklagte hat rechtswidrig gehandelt“, bekundet die Staatsanwältin und beantragt eine Geldstrafe von 500 Euro. Dem schließt sich das Gericht an. Hoga

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