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Aus dem GERICHTSSAAL: Bürger verübte Schilderstreich

„Verkehrswidrig“ abgestelltes Auto übel zerkratzt

Stand:

Aus dem GERICHTSSAAL„Verkehrswidrig“ abgestelltes Auto übel zerkratzt „Die Polizisten stürmten in meine Wohnung, Hand an der Pistole, angeblich wegen Fluchtgefahr. Dabei hatte ich noch mein Nachthemd an“, entrüstete sich Eberhard E. (59, Name geändert) vor Gericht. Der Arbeitslose soll am 20. Dezember vorigen Jahres an einer öffentlichen Einfahrt in der Berliner Straße zwei Halteverbotsschilder angebracht haben, weil ihn die hier abgestellten Autos von Lehrern der gegenüberliegenden Schule wurmten. Und er soll einer Pädagogin angekündigt haben, falls sie am nächsten Morgen ihren fahrbaren Untersatz wieder vor seiner Nase parke, werde er selbigen zerkratzen – was er laut Strafbefehl auch tat. Entstandener Schaden: knapp 1500 Euro. Die Verkehrszeichen habe er gefunden. Ihr Anbringen bestreite er nicht, wohl aber die Beschädigung des aus seiner Sicht verkehrswidrig abgestellten Fahrzeugs, betonte der selbst ernannte Ordnungshüter, der gegen den Strafbefehl über 50 Tagessätze zu je 20 Euro Einspruch einlegte. Zu Beginn der gestrigen Hauptverhandlung blieb er bei seiner Version. Die Lehrerin Ramona M. (43) berichtete im Zeugenstand, der Angeklagte habe sie an jenem Wintermorgen gefragt, ob sie die Verbotsschilder nicht gesehen habe. „Ich erwiderte, die wären für mich nur gültig, wenn sie ordnungsgemäß von einer Behörde installiert worden seien. Daraufhin drohte er, mein Auto zu zerkratzen, falls ich es wieder auf diesen Platz stelle.“ Am nächsten Tag, kurz nach sieben Uhr, so die Zeugin, habe ihr eine Kollegin mitgeteilt, sie habe eine Person in der Nähe ihres Wagens beobachtet, danach ein metallisches Kratzen gehört. „Ich hatte einen langen, schwarzen Mantel an. Deshalb konnte er mich in der Dunkelheit wohl nicht wahrnehmen“, vermutete Christiane B. (52). Die Pädagogin war sicher, in dem Angeklagten den Täter wiederzuerkennen. „Ich ging ihm in einiger Entfernung nach und sah, in welchem Hauseingang er verschwand. Er musste an einer Laterne vorbei. Dabei konnte ich seine Gestalt und sein Profil deutlich erkennen.“ Die Frauen alarmierten die Polizei. Die stattete Eberhard E. wenig später einen Besuch ab. „Alles Lüge“, kommentierte der Mann auf der Anklagebank. „Die Zeuginnen haben sich abgesprochen.“ Der Verteidiger bat um eine kleine Pause, beriet sich mit seinem Mandanten. Dann verkündete er: „Wir nehmen den Einspruch gegen den Strafbefehl zurück!“ Er habe dem Angeklagten klar gemacht, dass die Beweislage gar zu erdrückend sei und er ihn mit einem Urteil, das keinesfalls Freispruch lauten könne, ins offene Messer laufen lassen würde. „Dabei hat er vorher Stein und Bein geschworen, wirklich nichts mit der Sache zu tun zu haben“, grollte der Anwalt, als Eberhard E. den Verhandlungssaal verlassen hatte. Hoga

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