Landeshauptstadt: BÜRGERBEGEHREN
Eigentlich hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche noch bis März 2015 Unterschriften sammeln können – also ein Jahr lang. Die Frist bis Ende Juni hatten sie selbst gesetzt.
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Eigentlich hätten die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Wiederaufbau der Garnisonkirche noch bis März 2015 Unterschriften sammeln können – also ein Jahr lang. Die Frist bis Ende Juni hatten sie selbst gesetzt. Die Unterschriftenlisten werden etwa zwei Wochen lang vom Wahlleiter und dem städtischen Rechtsamt geprüft. Sind mindestens 13 500 Unterschriften gültig, müssen die Stadtverordneten über den Inhalt abstimmen. Die nächste reguläre Sitzung ist erst im September. Eine Sondersitzung im August ist möglich. Stimmt das Parlament gegen das Begehren, folgt ein Bürgerentscheid, bei dem die Zustimmung von 25 Prozent der Wahlberechtigten nötig ist. PNN
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