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ATLAS: Buße für Protest?

Natürlich muss die Stadt Ordnungswidrigkeiten verfolgen – ohne Ansehen der Person. Das gebietet die Idee des Rechts, vor dem jeder gleich sein sollte.

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Natürlich muss die Stadt Ordnungswidrigkeiten verfolgen – ohne Ansehen der Person. Das gebietet die Idee des Rechts, vor dem jeder gleich sein sollte. Doch es drängt sich der Eindruck auf, dass mancher gleicher ist, wenn er sich an anderer Stelle gegen eine als falsch empfundene Verwaltungspolitik auflehnt. Der Stadtverordnete Andreas Menzel von den Bündnisgrünen ist der Stadtverwaltung unbequem, ständig fordert er Akteneinsicht, die ihm die Stadt in rechtlich fragwürdiger Weise versagt. Letztlich wehrte er sich gegen einen Ausbau der Seepromenade in Groß Glienicke, ein von der Stadt vorangetriebenes Projekt. Menzel hatte Protestzettel an von der Fällung bedrohte Alleebäume geklebt. Nun wirkt es schon sehr merkwürdig, dass ausgerechnet er mit einer Bußgeldforderung verfolgt wird. Zettelkleber à la „Katze entlaufen“ sind bislang von derartigen Verfolgungen verschont geblieben. Menzel ist nicht der erste Widerspenstige, gegen den die Stadt als Reaktion – oder Strafaktion? – die Bürokratie in Stellung bringt. So geschehen bei den gegen die Stadt klagenden Eigenheimbesitzern am Bertiniweg: Da kontrollierte die Bauaufsicht plötzlich die exakte Umsetzung einer 20 Jahre alten Baugenehmigung. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

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