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Landeshauptstadt: Bußgeld für Plakate

Karenzzeit für Entfernen der Wahlwerbung vorbei

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Die Kommunalwahl ist bereits mehr als zwei Wochen her, doch noch immer erinnern genügend Plakate an Laternenmasten. „Die Potsdamer Regelung besagt, dass nach der Wahl die Plakate ,unverzüglich“ abzunehmen seien“, sagte Torsten Wustrack, Leiter der Straßenverkehrsbehörde. Ein konkreter Zeitraum sei damit zwar nicht gegeben, aber „die Parteien wurden schon im Vorfeld der Wahl informiert, dass es zwei Wochen nach der Abstimmung teuer werden kann.“

Das heißt konkret: Seit gestern schickt die Verwaltung Briefe an die betreffenden Parteien und Wählervereinigungen, in denen „deutlichst aufgefordert wird“, die Plakate abzunehmen oder durch Firmen entfernen zu lassen. „Wir als Verwaltung wissen ja nicht, ob die Partei die Wahlwerbung durch eigene Kräfte abdeckt oder Unternehmen beauftragt hat“, so Wustrack. Verbunden sind diese Mahnungen bereits mit Bußgeldverfahren. Die Höhe der Strafe liegt zwischen 15 und 5000 Euro – je nach Masse der Plakate im Stadtgebiet. Betroffen seien fast alle politischen Gruppierungen, die sich in Potsdam zur Kommunalwahl gestellt haben. Wie viele es genau seien, konnte gestern nicht eingeschätzt werden. „Das ergibt sich aus den Bußgeldverfahren, die sich derzeit am Anfang befinden“, so Wustrack. Während in Babelsberg vor allem noch Plakate der Grünen und die Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen/50Plus zu sehen sind, findet sich in Potsdam-West noch Werbung von der SPD an Laternenmasten. Auch die Linkspartei, die FDP und die CDU seien noch auf Wahlplakaten im Stadtbild vertreten, so Wustrack.

Richtig teuer wird es, wenn Parteien dieser letzten Mahnung nicht folgen. Denn dann wird die Verwaltung aktiv und sammelt die Plakate selbst ein – auf Kosten der Verursacher. Doch laut Wustrack sei diese letztmögliche Maßnahme überhaupt nur einmal notwendig gewesen. Jedoch: „Die Aufräumarbeiten laufen insgesamt schleppender als bei der vergangenen Bundestagswahl vor drei Jahren“, kritisierte der Leiter der Straßenverkehrsbehörde die Parteien oder die beauftragten Firmen.

Doch insgesamt sei die Situation um Wahlwerbung im Stadtbild um vieles entspannter als beispielsweise im benachbarten Berlin. Dort mussten sich bereits Gerichte in Zivilprozessen um die Anordnung von Wahlplakaten an Laternenmasten beschäftigen, der Senat griff mit Regulierungen bei der Plakatierung ein, wusste Torsten Wustrack zu berichten. KG

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