Landeshauptstadt: Bußgelder für „Parksünder“
Größere Befugnisse für Aufsichten in Sanssouci / Der gute alte Parkwächter soll wieder für Ordnung sorgen
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Eine Novellierung des brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes gibt nunmehr auch der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten die Möglichkeit, konsequenter gegen die Missachtung der Parkordnung vorzugehen. Die Aufsichtskräfte dürfen nicht mehr nur die Personalien der „Parksünder“ feststellen, sondern auch Verwarnungs- und Bußgelder verhängen. Dr. Heinz Berg, Vertreter des Generaldirektors und Verwaltungschef der Stiftung, weist darauf hin, dass vom Vandalismus über das Lagern auf den empfindlichen Langgraswiesen bis hin sogar zu Picknicks am Lagerfeuer die Verstöße deutlich zugenommen haben.
Heinz Berg zeigt sich daher von der bevor stehenden Verschärfung zufrieden. „Wir können auf diese Weise der schleichenden Aushöhlung der Parkordnung und der damit einhergehenden Erosion an Respekt gegenüber einem einzigartigen Gartendenkmal entgegenwirken, die wir in den letzen Jahren beobachten müssen“, hofft er. In der Stiftung berät eine Arbeitsgruppe, wie die Neuerung umgesetzt werden kann. Dazu sind laut Heinz Berg noch die letzten Details, so die Aufstellung eines Bußgeldkatalogs, zu klären. Knackpunkte sind einerseits die Durchsetzung der Parkordnung und andererseits ein verbesserter Besucherservice in den Gärten. Dazu wird zusätzliches Personal benötigt. Derzeit stehen dafür nur wenige Aufsichten einer Fremdfirma zur Verfügung. Heinz Berg bescheinigt ihnen gute Einsatzbereitschaft, doch seien sie mit ihren Aufgaben überfordert. Deshalb soll die Bewachung perspektivisch in die neugegründete Servicegesellschaft „Fridericus“ überführt werden, die bisher die Schlossführer, Kassen- und Aufsichtskräfte sowie das Reinigungspersonal beschäftigt. Damit könnte gegenüber der jetzigen unbefriedigenden Situation mit wechselndem Personal wieder eine zahlenmäßig stärkere Stammbesetzung aufgebaut werden – eine Rückkehr zum guten alten Parkwächter, der sich als Respektsperson für den Schutz der Anlagen engagiert.
Zur Ankündigung der Stiftung, über einen obligatorischen Parkeintritt Mittel für die bessere Pflege und den Schutz der Anlagen zu gewinnen, hatten den Verwaltungschef im Vorjahr vorwiegend ablehnende Stellungnahmen erreicht. „Nachdem wir diesen Parkeintritt nicht durchsetzen konnten, erhalte ich nun aber zahlreiche Zuschriften, in denen dies bedauert wird“, erklärt der Verwaltungsdirektor. „In ihnen werden energische Schritte zur Bewahrung der Welterbeparks gefordert.“ Sie könnten durch den freiwilligen Parkeintritt finanziell mit gesichert werden, um den die Stiftung ab Saisonbeginn bitten will. Die Tickets sollen von Personal der neuen Fridericus-Gesellschaft angeboten werden. Die attraktiv gestaltete einzelne „Dankeschön-Karte“ kostet zwei Euro, die Jahreskarte zwölf Euro.
Mit dem Angebot gehe die Stiftung auch ein Risiko ein, verdeutlicht der Verwaltungschef, der gleichzeitig Geschäftsführer von Fridericus ist, denn sie müsse für die notwendigen Investitionen finanzielle Vorleistungen erbringen. Er verweist auf das Prinzip der Freiwilligkeit, hofft aber auf einen Erfolg, „denn mit dem Erwerb können die Besucher ihre Verbundenheit mit dem großartigen Gartenkunstwerk in der Berlin-Potsdamer Kulturlandschaft bekunden.“ Erhart Hohenstein
Erhart Hohenstein
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