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Aus dem GERICHTSSAAL: Call-Center blieb Lohn schuldig Mündliche Kündigung / Gütetermin geplatzt

Annika A.* (21) war froh, den Job in einem Teltower Call-Center gefunden zu haben.

Stand:

Annika A.* (21) war froh, den Job in einem Teltower Call-Center gefunden zu haben. Die Potsdamerin begann ihre Arbeit, die darin bestand, neue Arcor-Kunden zu werben, am 1. Februar 2007. Laut Arbeitsvertrag sollte sie 800 Euro brutto im Monat erhalten. 638,80 Euro hätte sie monatlich netto zur Verfügung gehabt. 20 Urlaubstage pro Jahr billigte man ihr zu.

Doch was so vielversprechend begann, bekam bald einen schalen Beigeschmack. Der Arbeitgeber verlangte von der jungen Frau, sich beim Finanzamt eine Steuernummer geben zu lassen, um in der Folge freiberuflich im Center zu arbeiten. Annika A. weigerte sich. Daraufhin wurden ihr seit Anfang Mai keine Arbeitsaufgaben mehr übertragen. Schließlich folgte die mündliche Kündigung. Die ist rechtlich allerdings bedeutungslos. Gehalt bekam sie auch keins mehr. Eine schriftliche Kündigung ging ihr bis heute nicht zu.

Annika A., die noch bei ihren Eltern wohnt, von ihnen nun auch finanziell unterstützt wird, möchte natürlich das ihr zustehende Geld sehen. Sie verklagte das Call-Center auf Lohnfortzahlung. Schließlich ist sie – zumindest auf dem Papier – noch immer dort beschäftigt. Eine Reaktion ihres Arbeitgebers gab es darauf nicht.

Bei der gestrigen Verhandlung vor dem Arbeitsgericht – ausgewiesen als Gütetermin – erschien Annika A. nicht persönlich. Sie ließ sich von ihrem Rechtsanwalt Hans-Jürgen Kernbach vertreten. Das Teltower Call-Center glänzte gänzlich durch Abwesenheit.

Irritationen gab es bei der Arbeitsrichterin zunächst über die Höhe der Summe, die Annika A. einklagt. Sie ging lediglich vom ausstehenden Mai-Gehalt aus, da die junge Frau danach nicht mehr gearbeitet habe, dem Call-Center ihre Arbeitsleistungen auch nicht angeboten habe. Dem widersprach Rechtsanwalt Kernbach. Am 12. Juni 2007 habe seine Mandantin dem Call-Center schriftlich mitgeteilt, dass sie weiterhin zur Verfügung stehe. Doch auch darauf sei keine Antwort erfolgt. „Wir klagen die arbeitsvertraglich vereinbarte Vergütung für die Monate Mai, Juni und Juli ein, also insgesamt 2400 Euro“, betonte der Anwalt. Die Vorsitzende regte einen zweiten Gütetermin am 3. September an. Bis dahin soll die Klägerseite dem Gericht schlüssig darlegen, warum das Call-Center Annika A. trotz deren Bereitschaft nicht weiter beschäftigt hat. Und sie billigte der jungen Frau, die wahrlich knapp bei Kasse ist, Prozesskostenhilfe zu. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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