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Landeshauptstadt: CDU widerspricht Exner

Bertiniweg-Verkauf: Schröder verlangt Aufklärung

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Nauener Vorstadt - Im Fall Bertiniweg kehrt keine Ruhe ein: Der Vorsitzende der CDU-Stadtfraktion Michael Schröder widerspricht den jüngsten Darstellungen des Finanzbeigeordneten Burkhard Exner (SPD) zu dem heftigst umstrittenen Grundstücksgeschäft der Stadt mit der BTW GmbH. Ungeklärt ist nach Ansicht der CDU-Stadtfraktion, so Schröder in einer Mitteilung vom Freitag, warum die Stadt die Anfang 2011 von ihr begonnene Erschließung des Bertiniweges nicht in den Kaufverträgen berücksichtigt hat.

Das knapp 12 000 Quadratmeter große Areal war im Frühjahr 2011 als „Rohbauland“ für 875 000 Euro verkauft worden – bei einem Quadratmeterpreis von 75,40 Euro. Exner hatte diesen Preis verteidigt. Nach dem Gesamtverkauf wurden Teilgrundstücke am Bertiniweg für bis zu 450 Euro pro Quadratmeter auf dem Markt angeboten. Selbst Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) erklärte bereits in einem Interview, er hätte gern gesehen, wenn die Stadt diese 450 Euro eingenommen hätte.

CDU-Fraktionschef Schröder zufolge habe es bereits im Jahr 2010 Infoveranstaltungen mit den Anwohnern des Bertiniweges über die Erschließung gegeben. Die Schreiben an die Anlieger mit der Information über die Erschließung seien am 27. Januar 2011 verschickt worden – „also einen Tag nach der Beschlussfassung zum Verkauf in der Stadtverordnetenversammlung“. Schröder: „Damit war die Erschließung des zum Verkauf stehenden Grundstücks am Bertiniweg gesichert.“ Somit sei ein höherer Verkehrswert entstanden. „Dies kann man auch an den Weiterverkäufen und Angeboten der BTW GmbH nachvollziehen“, so Schröder. Ferner zweifelt er die Zuguterechnung von Vermessungskosten für die Neuparzellierung der Grundstücke an. Dieser seien eher „geringfügig“ und werden üblicherweise durch den Enderwerber getragen. Schröders Fazit: „Insgesamt ist bei mir der Eindruck entstanden, dass der Grundstückskaufvertrag deutlich zugunsten der Käufer gestaltet wurde.“ Auf PNN-Nachfrage kündigte Schröder einen Dringlichkeitsantrag der CDU zum Bertiniweg-Verkauf für die Stadtverordneten am 7. Dezember an. Nachdem die Kommunalaufsicht den Kaufvertrag für „schwebend unwirksam“ erklärt hat, solle der Oberbürgermeister dafür sorgen, „dass kein weiterer Schaden für die Stadt aus dem Handel entsteht“. Zudem fordert Schröder weiter Aufklärung: „Für uns ist erst Schluss, wenn klar ist, was gelaufen ist.“

Indes hat das Amtsgericht sich dazu geäußert, warum sich die Richterin eine Woche Zeit ließ bis zur Verkündung ihres Urteils zugunsten des Vorkaufsrechts für die Anwohner des Bertiniweges. Stadt und BTW GmbH hatten diese Woche genutzt, um den Kauf im Grundbuch zu vollziehen, so dass das Urteil in Leere ging. Der Zeitpunkt der Verkündung liege „im Ermessen der Richterin“ und gehöre „zur richterlichen Unabhängigkeit“. gb

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