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Aus dem GERICHTSSAAL: Crash in der Ebräerstraße

Wegen Unfallflucht Angeklagte hielt sich für Opfer

Stand:

Silvia S.* (39) chauffierte ihren VW am 16. Februar wie jeden Morgen durch die Ebräerstraße, um ihren Dienst in der nahe gelegenen Bankfiliale anzutreten. Doch diesmal touchierte sie das Auto einer Kosmetikerin, die gerade beim Einparken war. Danach soll die Bankkauffrau einfach davon gefahren sein. Die Kosmetikerin erstattete Anzeige, stellte ihren grünen Mazda in der Werkstatt vor. Die attestierte ihr einen Schaden von 945 Euro. Die Staatsanwaltschaft erließ einen Strafbefehl über 500 Euro wegen Fahrerflucht gegen Silvia S. Dagegen legte die Potsdamerin Einspruch ein. Schließlich sei sie nicht Täterin, sondern Opfer, erklärte die zweifache Mutter in der nun anberaumten Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht.

„Die Frau stand etwas schräg in der Parklücke. Trotzdem bin ich vorbeigefahren“, illustrierte Silvia S. die Situation jenes Wintertages. „Auf einmal setzte sie zurück, berührte dabei mein Auto. Wir stiegen beide aus und begannen erregt zu debattieren. Hinter uns hupte es bereits.“ Da sie kein Handy dabei hatte, habe sie die Kosmetikerin gebeten, die Polizei zu informieren. „Ich fuhr inzwischen in die Straße Am Kanal, um mein Auto abzustellen. Als ich kurz darauf zurückkam, war niemand mehr da. Ich habe noch ungefähr 10 Minuten gewartet. Dann bin ich zur Arbeit gegangen“, erzählte Silvia S. „Eigentlich verstehe ich überhaupt nicht, wieso ich hier angeklagt bin.“ „Sie hätten auf jeden Fall zur Polizei gehen müssen“, wurde sie von der Richterin belehrt. „Schließlich waren sie Beteiligte dieses Unfalls.“

„Es gab keine Möglichkeit, sich mit der Angeklagten zu verständigen. Sie sagte, sie fahre jetzt zur Arbeit“, berichtete Gisela G.* (51) vor Gericht. „Ich dachte, das kann doch nicht wahr sein und habe noch fünf Minuten gewartet. Aber sie kam nicht wieder“, so die Kosmetikerin. Daraufhin habe sie die Uniformierten gerufen. Ihr eingedellter Mazda habe die ganze Zeit in der Parklücke gestanden.

Der Staatsanwalt regte an, Silvia S. möge ihren Einspruch gegen den Strafbefehl zurücknehmen. „Billiger wird es bei einer Verurteilung auf keinen Fall. Ich denke sogar daran, ein Fahrverbot zu beantragen“, warnte er. „Wenn ich jetzt einen Rückzieher machen, sieht es so aus, als habe ich gelogen“, begehrte die Bankkauffrau auf. Nach Beratung mit ihrer Verteidigerin folgte sie allerdings dem Rat des Anklägers. (*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga

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