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Aus dem GERICHTSSAAL: Crash mit 2,89 Promille

Eindruck des Arztes: Fahrerin stand leicht unter Alkoholeinfluss

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„Der Film, den ich am 17. Februar auf der Berlinale gesehen habe, war unerträglich. Da bin ich rausgegangen und habe drei Gläser Rotwein getrunken“, erzählte Roswitha R.* (53) vor Gericht. Danach setzte sie sich in die S-Bahn, stieg am Hauptbahnhof Potsdam in ihren Rover. Bis zur Lennéstraße ging alles gut. Dort krachte die Angestellte mittags in ein am rechten Fahrbahnrand geparktes Auto, verursachte an ihm einen Schaden von rund 1140 Euro. Die zur Unfallstelle gerufenen Polizeibeamten nahmen bei der Frau Alkoholgeruch wahr, ließen sie pusten. Ergebnis: 0,76 Promille. Der Wert der Blutprobe wies allerdings 2,89 Promille aus, was für erheblich mehr Alkohol spricht. Jetzt wurde Roswitha R. im beschleunigten Verfahren wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 2000 Euro sowie einem Jahr Fahrverbot verurteilt.

„Diese hohe Promillezahl ist mir rätselhaft“, meinte die Angeklagte. Auch das Gericht unter Vorsitz von Kerstin Devriel konnte sich die Diskrepanz zwischen Atem- und Blutalkoholkonzentration nicht erklären. Eine zur Verhandlung geladene Polizistin versicherte, das verwendete „Pusteröhrchen “ sei ein Modell der neuesten Generation. „Diese Geräte sind sehr zuverlässig.“ Dennoch habe man es zur Überprüfung geschickt. Es sei in Ordnung gewesen, so die Zeugin. Die Richterin fragte im Rechtsmedizinischen Institut nach, ob die Blutprobe verwechselt worden sein könne und erhielt die Antwort, das Blut stamme eindeutig von Roswitha R. Man habe die Probe zweimal geprüft, der Wert stimme.

Laut ärztlichem Attest hinterließ die Angeklagte am Unfalltag den äußerlichen Eindruck, lediglich leicht unter dem Einfluss von Alkohol zu stehen. Der Polizeibeamtin, die den Crash aufnahm, kam sie zwar „ein bisschen seltsam“ vor. „ Ich konnte mich aber ganz normal mit ihr unterhalten. Sie behauptete, sie habe einem anderen Auto ausweichen müssen, sei deshalb mit dem geparkten Fahrzeug zusammengestoßen. Daraufhin haben wir die Straße ausgemessen. Dort hätten locker zwei Autos aneinander vorbeigepasst.“ „Ich half an diesem Tag bei einem Umzug“, erinnerte sich Yvonne Y.* (48) im Zeugenstand. „Plötzlich hörte ich ein Krachen. Ich drehte mich um und sah, wie der Rover der Angeklagten einem anderen Pkw in die Seite fuhr. Dann ratschte es noch einmal. Da hatte sie diesem den Spiegel abgefahren.“ Erst danach habe Roswitha R. angehalten. Ein Auto im Gegenverkehr habe sie nicht gesehen, betonte die Zeugin.

„Bei dieser Promillezahl einen lediglich leicht alkoholisierten Eindruck zu hinterlassen, ist besorgniserregend“, gab Richterin Devriel zu bedenken. Dies spräche dafür, dass Roswitha R. alkoholgewöhnt sei. Bevor sie eine neue Fahrerlaubnis bekomme, müsse sie sich dem „Idiotentest“ stellen. (*Namen geändert.) Hoga

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