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Aus dem GERICHTSSAAL: Crash mit Panzerwagen auf erster Tour

Aus dem GERICHTSSAAL „Mein Beifahrer sagte bloß immer: Links rum, rechts lang. Ich hatte damals noch keine Ahnung, wie die Straßen hießen.

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Aus dem GERICHTSSAAL „Mein Beifahrer sagte bloß immer: Links rum, rechts lang. Ich hatte damals noch keine Ahnung, wie die Straßen hießen. Es war meine erste Tour als Geldtransporterfahrer“, erzählt Dieter D.* (51) vor Gericht. Und ausgerechnet auf dieser ereilte ihn gleich das Pech. Der Berliner soll laut Anklage am 8.Dezember 2004 in der Jägerstraße beim Ausparken mit seinem gepanzerten 2,8-Tonner das Auto eines Schaustellers gerammt haben, danach von dannen gefahren sein. Jetzt sitzt der Diplomingenieur wegen Unfallflucht auf der Anklagebank. „Ich habe wirklich keinen Anstoß bemerkt“, beteuert Dieter D. „Und am Transporter war kein Schaden.“ Auch sein damaliger Beifahrer kann sich an keinen Crash erinnern. Obwohl sich sein neuer Kollege in Potsdam nicht auskannte, habe er während der Fahrt ein gutes Gefühl gehabt, erzählt er im Zeugenstand. „Es war Weihnachtsmarkt. Die Brandenburger Straße war mit Buden voll gestellt. Deshalb parkten wir in der Jägerstraße. Ich holte die Tageseinnahmen von Pimkie ab, danach fuhr Dieter D. rückwärts aus der Lücke. Er schaute dabei in den Rückspiegel“, erinnert sich der Beifahrer. Um den toten Winkel zu verkleinern, habe der Geldtransporter rechts sogar einen zusätzlichen Außenspiegel. „Ich wollte an diesem Nachmittag zur City-Bank. Da sah ich, wie ein heller Transporter einen dunklen VW Golf streifte“ berichtet Mark M.* (45) aus Fahrland. Der Mann merkte sich das Kennzeichen des Unfallflüchtlings, klemmte dem touchierten Fahrzeug einen Zettel hinter den Scheibenwischer. „Der Weihnachtsmarkt war um 19 Uhr zu Ende. Um 19.30 Uhr stieg ich in der Jägerstraße in meinen Golf“, so Maximilian M.* (24). Erst während der Fahrt habe er den Zettel an der Windschutzscheibe bemerkt. „Auf dem stand: Ein Fahrzeug hat Sie gerammt. Dann waren da das Kennzeichen, die Uhrzeit des Unfalls und die Telefonnummer des Augenzeugen notiert“, so der Schausteller. „Welche Schäden haben Sie an Ihren Fahrzeug festgestellt?“, fragt der Richter. Maximilian M. berichtet von einer eineinhalb Meter langen Schleifspur, zwei kleinen Dellen und abgeplatztem Lack. Der Schaden belaufe sich auf rund 650 Euro. Für den Staatsanwalt ist klar: Die Beweisaufnahme hat den Anklagevorwurf bestätigt. Aus seiner Sicht deckt der Beifahrer den Angeklagten. Dieter D. solle wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort 600 Euro Strafe zahlen. Das sieht der Amtsrichter anders. Zwar glaubt auch er, dass Dieter D. gegen das andere Auto gefahren ist. Doch da der Geldtransporter gepanzert ist, kann dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er den Anstoß wirklich bemerkt hat. Freispruch! (*Namen geändert.) Hoga

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