Aus dem GERICHTSSAAL: Crash mit zwei Schülern Anklage: Unfallflucht
Urteil: 600 Euro Geldbuße
Stand:
Zum Glück passierte den zwei am 28. September vorigen Jahres auf Hermannswerder angefahrenen Berufsschülern nicht allzu viel. Die 19-jährige Annette S. erlitt durch den Anstoß mit dem rechten Außenspiegel des VW Polo Prellungen des Schulter- und Ellenbogengelenks, war acht Tage lang krank geschrieben. Ihr gleichaltriger Klassenkamerad Oliver K. wurde vom Fahrzeugspiegel am Rücken getroffen. Er klagte danach über Schmerzen. Sein Rucksack verhinderte wohl Schlimmeres. Allerdings gingen durch den Aufprall seine Brotbüchse und zwei CD-Hüllen zu Bruch.
Jetzt musste sich Maria M.* (49), die Fahrerin des Unfall-Fahrzeugs, vor Gericht verantworten. Dass sie sich unkorrekt verhalten hatte, sah die Angestellte nicht ein. „Ich habe in Höhe des Mutterhauses der Hoffbauerstiftung eine Gruppe junger Leute bemerkt, die rechts am Straßenrand lief“, so die wegen fahrlässiger Körperverletzung und Unfallflucht Angeklagte. „Deswegen bin ich extra langsam gefahren, habe auch meinen seitlichen Abstand zu den Jugendlichen vergrößert.“ Urplötzlich habe ein Mädchen seinen Rucksack durch die Luft geschleudert. Der habe den rechten Außenspiegel ihres Polo getroffen. Da sie einen Schaden am Firmenauto befürchtete, habe sie die Scheibe der Beifahrertür herunter gekurbelt, die Betreffende nach ihren Personalien gefragt. „Sie hat mit keiner Silbe erwähnt, dass sie verletzt worden ist“, so Maria M. Deshalb sei sie sehr erstaunt gewesen, als gegen Mittag eine Lehrerin anrief und behauptete, sie hätte zwei Schüler der Berufsschule angefahren.
„Die Angeklagte wollte ihre Anschrift nicht preisgeben. Sie hat gesagt, die steht ja auf dem Auto. Wir könnten sie abschreiben“, berichtete Annette S. – künftige Sozialassistentin – im Zeugenstand. „Ihren Namen hat sie auch nicht genannt. Statt dessen ist sie sehr schnell davongefahren.“ Geistesgegenwärtig habe sich eine Klassenkameradin das Kennzeichen des Fahrzeugs und die Firmenaufschrift gemerkt. „Übrigens hatte ich meinen Rucksack die ganze Zeit auf demRücken. Ich habe ihn nicht durch die Luft gewirbelt.“
„Es hupte hinter uns. Dann hörte ich einen Knall und sah, wie Annette von dem Auto mitgenommen wurde. Gleich darauf hat es mich auch erwischt“, erinnerte sich Oliver K. vor Gericht. „Die Fahrerin hat nur kurz gehalten und Annette nach ihrem Namen gefragt. Dann hat sie Gas gegeben.“
Die Angeklagte habe schuldhaft gehandelt. Allerdings sei die Schuld der bislang nicht Vorbestraften gering, befand das Gericht unter Vorsitz von Monika Holk und stellte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 600 Euro ein. (*Name geändert.) Hoga
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