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Aus dem GERICHTSSAAL: „Da bin ich ausgerastet!“

Wüterich muss Anti-Aggressionstraining absolvieren

Aus dem GERICHTSSAALWüterich muss Anti-Aggressionstraining absolvieren Drei Verhandlungstage brauchte Jugendrichterin Rita Franke, um ein Urteil zu sprechen. Nach der umfangreichen Beweisaufnahme stand dann allerdings fest: Tino T.* (20, Name geändert) ist der vorsätzlichen Körperverletzung, versuchter Nötigung sowie Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte schuldig. Der extrem Kurzhaarige wurde deshalb zu einer Jugendstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, verurteilt. Er hat binnen drei Monaten nach Rechtskraft dieser Sanktion 50 Stunden gemeinnützig zu arbeiten, an einem Anti-Aggressionstraining teilzunehmen und seinem Opfer 250 Euro für die kaputte Brille zu zahlen. Laut Anklage schlug der arbeitslose Maurer am 25. September 2004 einen Bewohner des Mehrfamilienhauses, in dem er wohnt, grundlos mit der Faust gegen Kopf und Körper. Am 10. Oktober klingelte Tino T. dann erneut bei dem Mann und versetzte ihm einen Fausthieb ins Gesicht. Am 1. Februar 2005 vermöbelte er den Besucher eines Imbisses. Gegen die zu Hilfe gerufenen Polizisten ging der Wüterich sowohl verbal als auch mit Fäusten und Füßen vor, ohne sie allerdings zu treffen. Der Nachbar habe an jenem Septembertag mit einer jungen Frau am Zaun gestanden. „Aus meiner Sicht sah es so aus, als würde er sie belästigen“, begründete Tino T. „Als ich ihn fragte, ob meine Mutter die nächste ist, der er sich unsittlich nähert, hat er „vielleicht“ gesagt. Da bin ich ausgerastet und habe ihm ein paar Dinger eingeschenkt. Ich war an dem Tag allerdings ganz schön betrunken.“ Hertha H. (72) wollte gerade ihr Altpapier in die blaue Tonne kippen und beobachtete die unschöne Szene. Ihr sei nicht aufgefallen, dass sich die Frau bedrängt fühlte, erinnerte sich die Rentnerin. Sie könne sich nicht erklären, wieso Tino T. unvermittelt auf den Hausbewohner einschlug, auch noch, als dieser längst blutend am Boden lag. „Er hat ihn sogar zwei- bis dreimal getreten und gebrüllt, er werde ihn umbringen“, erzählte die ältere Dame im Zeugenstand. Folgt man dem 50-jährigen Überfallopfer, so lag ihm nichts ferner, als die junge Frau zu nötigen. Die Schläge, bei denen seine Brille zu Bruch ging, hätten ihn aus heiterem Himmel getroffen. „Als Tino T. dann am 10. Oktober bei mir klingelte, glaubte ich, er wolle sich entschuldigen. Statt dessen behauptete er, ich sei ein Frauenschänder, der auch seine Mutter belästigen würde und schlug erneut zu“, so der Angegriffene. Der als Zeuge geladene Kioskbetreiber bestätigte der Richterin, der Angeklagte sei bei der tätlichen Auseinandersetzung vor seinem Imbiss ebenfalls stark betrunken gewesen. Die vom Gericht gehörten Polizeibeamten erinnerten sich, Tino T. habe mehrfach gedroht, sie abzustechen, falls sie seinen Vater von dem Vorfall formieren . Hoga

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