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Aus dem GERICHTSSAAL: Daniel im Bestellrausch

Serienbetrüger suchte bereits psychologische Hilfe

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Aus dem GERICHTSSAALSerienbetrüger suchte bereits psychologische Hilfe Es war wie ein Zwang, schildert Daniel D. (36, Name geändert) der staunenden Richterin. Wieder und immer wieder musste er über das Internet Computerzubehör bestellen, das er eigentlich gar nicht brauchte. Doch der Arbeitslose hatte kein Geld, die georderten Waren im Gesamtwert von knapp 1000 Euro auch zu bezahlen. Auf Mahnungen reagierte er nicht. Bei einer Hausdurchsuchung am 16. August vorigen Jahres fand die Polizei die meisten Sachen noch original in Kartons verpackt. „Eigentlich war ich immer der Meinung, ich könne die Dinge auch bezahlen. Aber irgendwann merkte ich, hier läuft etwas schief“, erzählt der gelernte Bürokaufmann. In dieser Zeit sei auch seine Ehe den Bach hinunter gegangen. „Um mich abzulenken, habe ich dann eben wieder etwas Unnötiges bestellt.“ Jetzt wisse er, dass er sich dadurch nur von seinen eigentlichen Problemen ablenken wollte. „Ich bin nämlich in therapeutischer Behandlung“ , erklärt der wegen Betruges Angeklagte. Die Vorsitzende vergewissert sich: „Ihr Therapeut hat Ihnen gesagt, Ihre kaputte Ehe sei schuld an Ihrer Bestellsucht? Der hat Ihnen tatsächlich eingeredet, Sie hätten unter Zwang gehandelt? Daniel D. – zehnfach vorbestraft, davon allein neunmal wegen Betruges – nickt. „Ich bin jetzt dabei, meine Vergangenheit in den Therapiesitzungen aufzuarbeiten.“ Irgendwann hoffe er zu begreifen, warum er permanent straffällig werden musste. „Niemand muss gegen die Gesetze verstoßen“, entgegnet der Staatsanwalt scharf. „Die Justiz ist in der Vergangenheit einfach zu milde mit Ihnen umgegangen. Sie haben am laufenden Band betrogen, aber die Ihnen auferlegten Bewährungszeiten immer geschafft.“ Erst am 19. April dieses Jahres saß Daniel D. wegen Betruges auf der Anklagebank, erhielt eine weitere Bewährungschance. Da die jetzt verhandelte Straftat vor diesem Datum lag, zählt der Potsdamer nicht als Bewährungsversager. „Wenn man eineinhalb Augen zudrückt, kommen Sie auch heute mit Bewährung davon. Die sollte allerdings fünf Jahre dauern“, betont der Staatsanwalt. Das Gericht verurteilt den Serienbetrüger zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, ausgesetzt zu vierjähriger Bewährung. „Klauen Sie jetzt auch nur ein Bonbon, wandern Sie unweigerlich in den Knast“, warnt die Vorsitzende. Hoga

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