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Landeshauptstadt: DAS ELTERNGELD

Das Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzzahlung für Eltern im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, kann die Zahlung auf bis zu 14 Monate verlängert werden.

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Das Elterngeld ist eine staatliche Lohnersatzzahlung für Eltern im ersten Jahr nach der Geburt des Kindes. Nehmen beide Elternteile Elternzeit, kann die Zahlung auf bis zu 14 Monate verlängert werden. Alleinerziehende können das Elterngeld auch 14 Monate in Anspruch nehmen. Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen des Antragstellers im Jahr vor der Geburt des Kindes und beträgt zwischen 65 und 100 Prozent dieser Summe, aber mindestens 300 Euro und höchstens 1800 Euro pro Monat. Arbeitslose Eltern bekommen den Mindestsatz von 300 Euro – die Summe wird aber auf das Arbeitslosengeld II angerechnet. Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit gilt bereits seit Januar 2007. jaha

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