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Aus dem GERICHTSSAAL: Das Geld ist futsch

Anleger in großem Stil geprellt / Haftstrafe für Haupttäter

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Aus dem GERICHTSSAALAnleger in großem Stil geprellt / Haftstrafe für Haupttäter Von Gabriele Hohenstein Sie hatten Geld, aber sie wollten noch mehr. Geblieben sind den 26 potenziellen Anlegern lange Gesichter und ein dickes Loch im Portemonnaie. Um insgesamt 392300 DM prellte ein geschäftstüchtiges Duo zwischen Januar 1997 und Januar 2002 gutgläubige Menschen, versprach ihnen fette Rendite, einigen sogar Arbeitsverträge auf Provisionsbasis in ihrer Firma. Voraussetzung dafür sei allerdings, eigenes Kapital zu investieren. Um die Seriosität ihres Unternehmens zu belegen, gaukelten die Gauner die Einbindung der Dresdner Bank in ihr Geschäft vor, verbreiteten eine Druckschrift, die letzte Zweifel der Interessenten beseitigen sollte. Klug beraten waren jene, die die Sache vorsichtig angingen, den dubiosen Geldvermehrern nur wenige tausend Mark anvertrauten. Doch die meisten wollten nicht kleckern, sondern klotzen. Summen zwischen 40000 und 70000 DM waren an der Tagesordnung. Besonders hart traf es eine Anlegerin, deren Ersparnisse von 100000 Mark ebenfalls futsch sind. Jetzt mussten sich Hans-Georg B. (40) und Matthias N. (37) wegen gewerbsmäßigen Betruges in Tateinheit mit Kapitalanlagebetrug vor dem Schöffengericht verantworten. Dem älteren der Täter legte die Staatsanwaltschaft darüber hinaus zur Last, zwischen Juli 2000 und Januar 2002 als Kreditvermittler aufgetreten zu sein, dabei mindestens acht Gutgläubige um ihre Vermittlungszinsen gebracht zu haben. Der Prozess nähme riesige Ausmaße an, müssten alle Zeugen gehört werden. Um Zeit und Kosten zu sparen, verlasen die Verteidiger im Namen ihrer Mandanten eine Erklärung, in der diese die Vorwürfe vollinhaltlich einräumen. „Dem Angeklagten sind die Gelder der Anleger nach Maßgabe der Anklageschrift zugeflossen. Sie wurden von ihm nicht an die Anleger zurückerstattet. Mein Mandant bedauert diesen Vorgang“, so der Verteidiger von Hans-Georg P. „Allerdings erwartet er, dass er die ihm drohende Haftstrafe im offenen Vollzug verbüßen kann, um weiter seiner Arbeit im Garten- und Landschaftsbau nachgehen zu können.“ „Die Sache hat mein Leben zerstört. Ich habe jetzt Schulden ohne Ende“, erklärte der Mitangeklagte Matthias N. zerknirscht. Nunmehr wolle er sein Dasein in vernünftigen Bahnen führen, seine Verbindlichkeiten ratenweise begleichen. „Sie haben den Leuten vorgegaukelt, ihr Geld gewinnbringend anlegen zu können. Statt dessen haben Sie es in die eigene Tasche gesteckt und gut davon gelebt“, stellte der Staatsanwalt klar. Das Urteil: Dreieinhalb Jahre Haft (unter Einbeziehung zweier früherer Urteile) für Hans-Georg P. Zwei Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für Matthias N.

Gabriele Hohenstein

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