Landeshauptstadt: „Das ist eine Unterstellung und falsch“ Rathaus weist Vorwurf zu Feuerwehr-Streit zurück
Im Streit um unbezahlte Überstunden bei der Feuerwehr hat die Stadtverwaltung den Vorwurf zurückgewiesen, bewusst auf Zeit spielen zu wollen, um so Geld zu sparen. „Das ist eine Unterstellung und falsch“, sagte Rathaussprecher Jan Brunzlow am Mittwoch auf PNN-Anfrage.
Stand:
Im Streit um unbezahlte Überstunden bei der Feuerwehr hat die Stadtverwaltung den Vorwurf zurückgewiesen, bewusst auf Zeit spielen zu wollen, um so Geld zu sparen. „Das ist eine Unterstellung und falsch“, sagte Rathaussprecher Jan Brunzlow am Mittwoch auf PNN-Anfrage. Vielmehr habe die Stadt im Zuge der von sieben Feuerwehrmännern eingereichten Klagen zur Bezahlung von Mehrarbeit festgelegt und auch informiert, dass mögliche Ansprüche aus einem Urteil für alle Mitarbeiter gelten sollen – unabhängig davon, ob sie persönlich geklagt haben oder nicht. „Diese Aussage wurde schon mehrfach bekräftigt“, sagte Brunzlow.
Hintergrund: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte entschieden, dass Potsdam verbeamteten Feuerwehrleuten eine Entschädigung für einen Teil ihrer Überstunden gewähren soll. Dagegen hat die Stadt im vergangenen Sommer eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht – um eine Revision zu erreichen. Wegen des Urteils kommen auf die Stadt möglicherweise Nachzahlungen von etwa 3,7 Millionen Euro zu, das Geld dafür ist bereits zurückgestellt. Allerdings will das Rathaus nach eigenen Angaben zunächst eine Klärung in höchster Instanz, um Rechtssicherheit zu erhalten – solange fließen keine Nachzahlungen. Die linksalternative Fraktion Die Andere will die juristische Auseinandersetzung nun beenden. In einem Antrag für die Stadtverordnetenversammlung Anfang Juni fordert Die Andere, die Beschwerde zurückzuziehen und die Zahlungen sofort zu leisten. Unter Verweis auf Vorwürfe seitens der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi erklärt Die Andere in ihrem Antrag, die Stadt versuche mit dem Vorgehen Geld einzusparen, weil für Überstundenansprüche eine Verjährungsfrist von drei Jahren bestehe. Doch das sei falsch, so Brunzlow. HK
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: