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Landeshauptstadt: „Das ist sehr unethisch“

Arzt soll 76 000 Euro an Kasse zurückzahlen – trotz erfolgreicher Krebstherapie

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Babelsberg - Ein Potsdamer Anästhesist und Schmerztherapeut streitet sich mit der AOK um 76 000 Euro Behandlungskosten für einen Krebspatienten. Der Arzt Knud Gastmeier mit Praxis in Babelsberg soll das Geld an die Krankenkasse zurückzahlen. Das beschloss jetzt ein Expertengremium aus Ärzten und Krankenkassenvertretern. Gastmeier kann das nicht verstehen – schließlich habe er den Krebspatienten erfolgreich behandelt.

Die Krankenkasse fordere das Geld zurück, weil der Mediziner unter anderem ein nicht zugelassenes Medikament eingesetzt habe, so ein Sprecher. „Das ist sehr unethisch“, kommentierte Gastmeier diese Entscheidung der AOK. Als erste Reaktion kündigte der Arzt an, keine weiteren Schmerztherapien mehr anzubieten. Ob er gegen die Zahlungsaufforderung klagt, ließ Gastmeier offen. Pro Quartal habe er zuletzt rund 200 bis 300 Patienten behandelt.

Nach Gastmeiers Angaben stellte sich ihm im Mai 1999 ein an Zungenkrebs erkrankter Mann aus Wittenberg vor. Nach einer Krebs-OP im Klinikum Ernst von Bergmann habe der Mann weiter über akute Schmerzen geklagt. Feste Nahrung habe er nicht zu sich nehmen können. Bis zum Jahresende habe sich der Zustand trotz verschiedener Therapieversuche weiter verschlechtert. Unter anderem habe der Mann nur noch rund 60 von ursprünglich rund 90 Kilo gewogen. Gastmeier rechnete zu diesem Zeitpunkt noch mit einer rund dreimonatigen Lebensdauer des Patienten. Daraufhin begann er eine Behandlung mit Dronabinol, einem Cannabispräparat. Der Zustand des Patienten habe sich daraufhin gebessert, so dass er nach einem Jahr auf ein anderes Präparat umgestellt werden konnte.

Ein AOK-Sprecher sagte, Gastmeier habe nicht nur ein nicht zugelassenes Präparat eingesetzt, sondern zudem keine alternativen Behandlungsmöglichkeiten geprüft. Ferner habe er auch nach längerer Dauer der Behandlung keine weiteren Experten konsultiert. „Der Einsatz von Medikamenten ist Auslegungssache“, meint dagegen Gastmeier. Außerdem habe er bereits 1998 bei einem Patienten aus Brandenburg Dronabinol eingesetzt, ohne dass es zu Problemen mit der Abrechung gekommen sei. 2004, bei einem Rückfall des Mannes, habe zudem auch das Potsdamer Klinikum die Behandlung mit Dronabinol empfohlen.

Den Vorwurf der fehlenden Konsultation wies Gastmeier ebenso zurück: „Im Februar 2001 habe ich mich mit der Kassenärztlichen Vereinigung besprochen und die Behandlung dann auslaufen lassen.“ Die Gesamtkosten erhöhten sich zudem, weil der Patient mit einem Taxi nach Potsdam gebracht werden musste. Nach Gastmeiers Worten hatte es am Wohnort des Mannes keine adäquate Behandlungsmöglichkeit gegeben.hd

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