Landeshauptstadt: Das Kupferhaus von Marquardt
Bauwerk des berühmten Architekten Walter Gropius wiederentdeckt und unter Schutz gestellt
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Ein „Kupferhaus“, dessen Entwurf von dem berühmten Architekten Walter Gropius stammt, ist im Potsdamer Ortsteil Marquardt wiederentdeckt worden. Das Häuschen mit nur sechs mal sechs Metern Grundfläche steht am Kohlmeisenweg 1 in der Siedlung nahe der Autobahn. Das Landesdenkmalamt war vom Ortsvorsteher und Ortschronisten Dr. Werner Grittner auf das Gebäude aufmerksam gemacht worden und stellte es unter Denkmalschutz.
Die Idee, solche Häuschen aus auf Holzrahmen gezogenen Kupferblechen zu errichten, ließen sich 1930 der Ingenieur Frigyes Förster und der Architekt Robert Krafft patentieren. Die Bleche sollten unbegrenzt haltbar sein und setzten eine grün-schwarze Patina an, die reizvoll mit den weißen Holzfenstern und den stark farbigen Fensterläden kontrastierte. 1931 erhielt die Neuentwicklung auf der Pariser Kolonialausstellung einen Grand Prix, im selben Jahre war sie auf der Berliner Bauausstellung zu sehen. Hier wurde Walter Gropius auf sie aufmerksam. Für die Firma Hirsch - Messing- und Kupferwerke in Eberswalde entwickelte er den Haustyp K, der vielerorts gebaut wurde. Er wurde über einen Katalog in 12 Varianten angeboten und innerhalb von acht Tagen schlüsselfertig übergeben.
Zu den Abnehmern zählte der Berliner Innendekorateur und Polsterermeister Richard Muth, der an der Ausstattung der Eberswalder Villa der Industriellenfamilie Hirsch beteiligt war. Er ließ auf seinem Gartengrundstück in Marquardt-Siedlung ein solches Kupferhäuschen aufstellen und nutzte es für die Wochenenderholung. Sein Enkel Axel Richter hat Unterlagen über den Kauf und die Aufstellung aufbewahrt. Daraus geht hervor, dass der Käufer einige Sonderwünsche für die Innenaufteilung hatte und dazu mit Hirsch und wohl auch Gropius in Kontakt trat.
Ab dem Mauerbau 1961 hatte die in Westberlin lebende Familie keinen Zugriff auf das nun dauerhaft zum Wohnen genutzte Häuschen mehr, nach der Wiedervereinigung erhielt sie 1991 ihr Grundstück zurück. Sie nutzte es für die Wochenenderholung und baute später zusätzlich einen Bungalow. So wie die vormaligen Mieter kaum etwa am Gropiushäuschen verändert hatten, lediglich das Kupferdach wurde in den 70er Jahren nach einem Sturm aus Dachpappe erneuert, so ließen es auch die zurückgekehrten Eigentümer unangetastet. Nur die mit Prägedekor versehenen und farbig gefassten Stahlbleche, die statt Tapeten als sogenannte „Wohnbleche“ die Innenwände verkleiden, habe man weiß überstrichen und in das unterkellerte, aus zwei Räumen bestehende Haus eine moderne Toilette eingebaut, berichtet Axel Richter.
Dass sich der Bau nach mehr als 70 Jahren außen und innen weitgehend im Zustand der Erbauungszeit erhalten hat, bedeutet für die Denkmalpfleger einen besonderen Glücksumstand. Mit der Unterschutzstellung ist, wie die dafür im Landesamt zuständige Betreuerin Ilona Rohowski, der Bestandsschutz verbunden. Der Eigentümer müsse für die unveränderte Erhaltung des Bauwerks sorgen, sei aber nicht zur finanziell aufwändigen Rückführung auf den Originalzustand verpflichtet. Damit kann auch die jetzige Eigentümerfamilie leben. Axel Richter sieht darin keinen Nachteil für einen Verkauf des Grundstücks, den er für seine betagte Mutter betreibt. Mit 1600 Quadratmetern sei es ausreichend groß, um an der einen Seite ein Wohnhaus bauen zu können und an der anderen Ecke den Gropiusbau stehen zu lassen. Erhart Hohenstein
Erhart Hohenstein
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