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Landeshauptstadt: Das Nachsehen hat der Suchende

Privater Arbeitsvermittler bietet Stellen, findet aber kaum Interessierte

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Privater Arbeitsvermittler bietet Stellen, findet aber kaum Interessierte Von Karsten Sawalski Etwa 200 offene Stellen in fast 30 Berufen könne die private Arbeitsvermittlung PPT Jobs zur Zeit anbieten, sagt Firmenchef Matthias Gundel. Die Angebote seien absolut seriös und würden weder mit „Lohndumpingpreisen“ vergütet, noch seien es Jobs in Zeitarbeitsfirmen. „Mit Zeitarbeit haben wir nichts zu tun“, sagt Gundel, „wir schauen uns die Arbeitgeber genau an“. Die Arbeitsvermittlerin von PPT Jobs, Susen Bull, gibt einen Einblick in das aktuelle Stellenangebot: „Wir suchen examinierte Krankenschwestern, einen Logopäden, Berufskraftfahrer im Nahverkehr und eine Sekretärin, die Englisch in Wort und Schrift beherrscht“. Das Problem dabei sei, dass sich nicht genügend Interessierte bei PPT Jobs melden würden, meint Bull. Zwar bringe die private Arbeitsvermittlung ihre Stellenangebote über das Internet, per Zeitungsinserat und als Flyer in die Öffentlichkeit, aber die Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Potsdam habe sich bisher als „schwierig“ erwiesen. Gundel meint sogar: „Wir werden als private Arbeitsvermittler benachteiligt“. Arbeitssuchende würden bei der Arbeitsagentur nicht ausreichend über den „Vermittlungsgutschein“ informiert, mit dem Beschäftigungslose einen privaten Arbeitsvermittler ihrer Wahl für die Stellensuche einschalten können. Den Gutschein erhalte man nur auf Nachfrage und dieser müsse dann extra beantragt werden, erklärt Gundel: „Dann muss der Arbeitssuchende wieder im Amt antanzen und hat unnötige Wartezeiten“. Außerdem seien mit der Vergabe des Gutscheines bürokratische Regularien verbunden, die den privaten Arbeitsvermittlern nicht sinnvoll erscheinen. „Einen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben Arbeitslose erst nach drei Monaten Arbeitslosigkeit und nur wenn sie auch Leistungen von der Arbeitsagentur beziehen“, erklärt Bull, „ist der Arbeitssuchende zwischenzeitlich in einer Qualifizierungsmaßnahme, kann er erst nach Ablauf von weiteren drei Monaten einen Gutschein beantragen“. „Der Vermittlungsgutschein wird bei uns auf Antrag ausgehändigt“, bestätigt Isabel Wolling, Mitarbeiterin der Pressestelle der Potsdamer Arbeitsagentur. Arbeitssuchende würden in den Beratungsgesprächen über den Vermittlungsgutschein ebenso informiert, wie beispielsweise über die Erstattung von Bewerbungskosten. Die hohe Zahl von 9275 ausgegebenen Gutscheinen im Jahr 2003 bestätige, dass die Arbeitssuchenden gut informiert seien, meint die Mitarbeiterin der Arbeitsagentur. Die geringe Anzahl von 1179 Gutscheinen, die im vergangenen Jahr eingelöst wurden, weist aber auf ein weiteres Problem. „Während wir auf unserer Homepage deutlich auf das Arbeitsamt verweisen, gibt es auf deren Internetseite nichts dergleichen über uns“, ärgert es Gundel. Um auf seine Vermittlungstätigkeit aufmerksam zu machen, wollte der Firmenchef einen Info-Stand im Eingangsbereich der Agentur auf bauen – was ihm aber verwehrt worden sei. „Die privaten Vermittler haben die Möglichkeit, ihr Angebot in einem von uns aufgestellten Regal im Eingangsbereich zu präsentieren“, entgegnet Wolling von der Potsdamer Arbeitsagentur. Und zur Internetseite der Agentur: „Wir dürfen nicht auf einen Arbeitsvermittler hinweisen, sonst wären ja die Mitbewerber benachteiligt“. Also: Während der private Arbeitsvermittler sich im Wettbewerb mit der Arbeitsagentur benachteiligt fühlt, verweist diese auf den Wettbewerb unter privaten Mitbewerbern. Das Nachsehen hat der Suchende.

Karsten Sawalski

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