zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Das Opfer hatte keine Chance

Sechs Jahre Freiheitsstrafe für rechtsgesinnten Schläger

Stand:

Sechs Jahre Freiheitsstrafe für rechtsgesinnten Schläger AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein „Für das Opfer bestand keine Chance, heil aus der Sache rauszukommen“, betonte der Vorsitzende der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts, Heinz Jörg Tiemann, gestern Nachmittag und schickte Heiko G. (27) „im Namen des Volkes“ wegen schwerer räuberischer Erpressung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für sechs Jahre ins Gefängnis. „Diese Sanktion wird wegen des erheblichen Vorstrafenregisters des Angeklagten auch bis zum Ende vollstreckt werden“, so der Richter. Der augenscheinlich der rechten Szene Zugehörige nahm den Urteilsspruch ohne sichtbare äußere Regung zur Kenntnis. Staatsanwalt Peter Petersen beantragte zuvor sieben Jahre Freiheitsentzug für den bis zum Hals Tätowierten. Er ließ noch einmal die Situation von Patrick B. (19) Revue passieren, der sich – nur weil er sich anders kleidet, frisiert und denkt als der Angeklagte – Opfer einer brutalen Gewalttat wurde. Der Koch-Lehrling wartete in der Nacht des 22. März 2003 auf dem Bahnhof Rehbrücke auf den Zug, der um 2.24 Uhr ankommen sollte, als er von drei alkoholisierten Rechtsgesinnten – unter ihnen der Angeklagte – mit Fäusten und einem Totschläger verprügelt wurde, ihm Zigaretten, Geld und Handy abgepresst werden sollten. Gegen 2.20 Uhr stieß Heiko G. den blutenden Jugendlichen auf die Gleise, wohl wissend, dass die Regionalbahn jeden Moment einfahren müsse. Die hatte zum Glück für Patrick B. eine halbe Stunde Verspätung. Einer der Kumpane des Angeklagten zog den schwer Misshandelten schließlich wieder auf sicheres Terrain (PNN berichteten). „Wenn er es nicht getan hätte, dann hätte ich es gemacht“, nuschelte Heiko G. gestern, bestritt allerdings nach wie vor, den Sympathisanten der linken Szene ins Gleisbett geworfen zu haben. „Ich habe ihn geschlagen und nach Zigaretten gefragt. Aber auf die Gleise ist er alleine gefallen, als er wegrennen wollte“, machte der zur Zeit während eines anderen Delikts in Strafhaft Sitzende dem Gericht weis. Das jedoch glaubte ihm nicht. Patrick B., der während seiner Zeugenaussage keinerlei Belastungstendenzen gegenüber dem Angeklagten erkennen ließ, habe sich klar und deutlich an den Satz „Und jetzt ab mit dir auf die Gleise“ erinnert, dem unmittelbar danach der Stoß durch Heiko G. folgte. Der u. a. wegen schwerer räuberischer Erpressung, Raubes, gefährlicher Körperverletzung, versuchter schwerer Brandstiftung, zahlreicher Diebstähle, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Nötigung, Strafvereitelung und Unfallflucht Vorbelastete sei mit mindestens 2,04 Promille zur Tatzeit zwar enthemmt, keineswegs jedoch vermindert schuldfähig oder gar schuldunfähig gewesen, führte Rechtsmediziner Dr. Jörg Semmler in seinem Gutachten aus.

Gabriele Hohenstein

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })