HINTERGRUND: Das Sortenamt
Das Bundessortenamt ist zuständig für die Zulassung von Pflanzensorten und den Sortenschutz, also den rechtlichen Schutz von neuen Pflanzensorten. Das ist die Voraussetzung, um beispielsweise Saatgut verkaufen zu dürfen.
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Das Bundessortenamt ist zuständig für die Zulassung von Pflanzensorten und den Sortenschutz, also den rechtlichen Schutz von neuen Pflanzensorten. Das ist die Voraussetzung, um beispielsweise Saatgut verkaufen zu dürfen. Informationen über neu zugelassene Sorten der landwirtschaftlichen Arten können über die Internetseite des Bundessortenamts abgerufen werden. Außerdem geht es um die Sicherung von Patentrechten. Die Behörde besitzt elf Außenstellen nebst der Zentrale in Hannover gibt es. Das sei zu viel, befand das Bundeslandwirtschaftsministerium im Jahr 2012 und entschied, fünf Außenstellen bis 2015 zu schließen, darunter die Prüfstelle in Marquardt. Noch in den Jahren 2003 bis 2005 hatte man auf dem 23 Hektar großen Betriebsgelände in Marquardt alle Gebäude abgerissen und komplett neu gebaut. Am 1. Mai 1966 war auf dem Areal nahe der heutigen B 273 eine Versuchsstation der „Zentralstelle für Sortenwesen“ gegründet worden. Ergeben die Prüfungen, dass es einem Züchter wirklich gelungen ist, eine neue Sorte zu züchten, erteilt ihm die Behörde Sortenschutz, also eine Art Patent, auf seine neue Kreation. Gut möglich aber auch, dass sich eine Pflanze bei näherem Hinschauen als alte Bekannte erweist. Den Sortenschutz gibt es dann natürlich nicht. Die Pflanzenprüfung des Amtes muss der Züchter trotzdem bezahlen. Geprüft wird auch, wie „farbecht“ Züchtungen sind - also ob die Blüten ein und derselben Pflanze einheitlich sind. PNN
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