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Aus dem GERICHTSSAAL: Das Videoband war längst gelöscht

Sparkassenkundin meldete den Verlust ihrer 50 Euro erst nach vier Wochen

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALSparkassenkundin meldete den Verlust ihrer 50 Euro erst nach vier Wochen „Ich habe in meinem ganzen Leben noch nichts Unrechtes getan. Deshalb war ich von dem Vorwurf der Kriminalpolizei, ich hätte Geld gestohlen, total schockiert“, schluchzt Sabine S. (36, Name geändert) auf der Anklagebank. Die Supermarkt-Kassiererin soll zur Mittagszeit des 10. Januar 2004 die Gunst der Stunde genutzt und sich 50 Euro, die eine Sparkassenkundin zuvor am Geldautomaten in der Waldstadt im Ausgabefach vergaß, angeeignet haben. „Ich bestreite ja gar nicht, dass ich an dem besagten Tag in der Filiale gewesen sein könnte“, meint die Potsdamerin aufgeregt. „Da es ein Sonnabend war, an dem ich arbeiten musste, kann es durchaus sein, dass ich anschließend noch schnell Geld abgehoben habe.“ Noch nie sei ihr etwas Ungewöhnliches aufgefallen, wenn sie ihre Karte in den Schlitz des Automaten schob, die Geheimzahl eingab, danach die gewünschte Summe in Empfang nahm. „Auf keinen Fall lag da irgendwann ein 50-Euro-Schein, den ich mir heimlich eingesteckt habe“, beteuert die bislang noch nie mit dem Gesetz in Konflikt Geratene mit Tränen in den Augen. „Die Abhebung der vorherigen Kundin erfolgte exakt um 12 Uhr, 28 Minuten und 14 Sekunden“, ermittelte die Sparkassenangestellte Sigrid M. (45) anhand des betriebsinternen Journals. „Die Angeklagte tätigte ihre Abhebung um 12 Uhr, 30 Minuten und 30 Sekunden.“ Zeit genug, mal eben schnell zuzugreifen, bevor die Scheine nach 30 Sekunden automatisch eingezogen werden – was im konkreten Fall nicht geschah. Unverständlicherweise wandte sich die schusselige Kundin erst am 13. Februar an die Sparkasse, um von ihrem Missgeschick zu berichten. Da war die Videoaufzeichnung des vermeintlichen Tattages natürlich längst gelöscht. „Die beiden Geldautomaten im Vorraum der Waldstadt-Filiale werden praktisch im Minutentakt genutzt. Die darin integrierte Kamera erfasst allerdings nur gewisse Sequenzen. Wir heben die Bänder normalerweise einen Monat auf“, plaudert die Sparkassenzeugin aus dem Nähkästchen. Keine Chance mehr für die ermittelnden Kriminalbeamten festzustellen, wer da lange Finger machte. „Fest steht, dass Frau S. die Nächste nach der vergesslichen Kundin am Automaten war“, so die Mitarbeiterin des Geldinstituts. „Aber in unmittelbarer Nähe stehen drei Kontoauszugsdrucker, die immer stark frequentiert sind. Theoretisch bestände auch die Möglichkeit, dass jemand mit scharfen Augen die günstige Gelegenheit genutzt hat“, vermutet die Zeugin. Das Gericht sieht sich außerstande, der Kassiererin die Tat nachzuweisen. Freispruch! Hoga

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