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Aus dem GERICHTSSAAL: Dealer des Vertrauens

Angeklagter nannte „Großen Fisch“ / Geldstrafe

Stand:

Roman R.* (36) will reinen Tisch machen. „Die Anklage stimmt. Ich habe selbst konsumiert. Das wurde mir auf die Dauer zu teuer. Da habe ich mich umgehört, wo ich das Zeug günstiger bekomme“, gesteht der wegen unerlaubten Drogenhandels Angeklagte. Noch preiswerter wird es, nimmt man dem Dealer größere Mengen ab. Das tat Roman R., portionierte Marihuana kiloweise und signalisierte im Bekanntenkreis, er könne preiswerten „Stoff“ beschaffen. Die Interessenten ließen nicht lange auf sich warten. Vom dem Erlös finanzierte der Potsdamer seinen Eigenanteil. Allerdings beschaffte er nicht nur weiche Drogen, sondern auch 30 Gramm Kokain. „Es sollte nicht ausarten, war sozusagen ein Freundschaftsdienst“, versichert der Gebäudereiniger. „Von der Qualität her war beides nicht besonders berauschend. Eigentlich war ich richtig froh, als die Sache aufflog.“ Als die Polizei in seinem Handy den gespeicherten Namen eines gewissen Kalle* entdeckte, nannte Roman R. sofort die vollständigen Personalien seines Lieferanten. Demnächst wird er als Zeuge gegen ihn aussagen.

„Sie sind mit Sicherheit kein Großdealer, waren geständig und kooperativ. Aber zwischen Juni und Dezember 2008 haben Sie siebenmal mit Drogen gehandelt. Eine Freiheitsstrafe muss es nicht sein. Aber eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 25 Euro ( 3750 Euro) ist tat- und schuldangemessen“, befand Amtsrichterin Waltraud Heep. „Es wird Ihnen gestattet, die Strafe in monatlichen Raten von je 100 Euro abzuzahlen.“ Sein Mandant habe im Endeffekt auf den heutigen Verhandlungstag gewartet, betont Rechtsanwalt Sven- Oliver Milke. Bereits die Hausdurchsuchung in der Wohnung Am Schlaatz, in der er mit seiner Mutter lebe, sei ein Schuss vor den Bug gewesen. Roman R. habe während des Ermittlungsverfahrens freiwillig Angaben zum Lieferanten und zu seinen Abnehmern gemacht, dadurch zur Aufdeckung von anderen Straftaten beigetragen. Gegenwärtig konsumiere er keine Drogen mehr und schätze, aus eigener Kraft auf Dauer vom Rauschgift loszukommen. „Ich habe zehn Jahre lang gekifft. Damals war mir alles egal. Ich hatte keine Arbeit und sah keine Perspektive für mein Leben“, resümiert der Angeklagte. „Als Gebäudereiniger braucht man eigentlich einen Führerschein, weil man meist an verschiedenen Objekten eingesetzt wird. Den habe ich nicht. Jetzt ist es mir zum Glück gelungen, an einer großen Einrichtung fest angestellt zu werden. Mit dem Kiffen ist Schluss“, verspricht Roman R. dem Gericht. „Gut fürs Portemonnaie und für die Gesundheit“, pariert die Vorsitzende. (*Namen geändert.) Hoga

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