HINTERGRUND: Debatte um Kooperationsverbot
Dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes (Artikel 91b Grundgesetz) nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, lag vornehmlich am Veto unionsgeführter Länder. Sie wollen am Kooperationsverbot im Schulbereich festhalten, dadurch bleibt die Regelung aber auch für den Hochschulbereich bestehen.
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Dass die Aufhebung des Kooperationsverbotes (Artikel 91b Grundgesetz) nicht in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde, lag vornehmlich am Veto unionsgeführter Länder. Sie wollen am Kooperationsverbot im Schulbereich festhalten, dadurch bleibt die Regelung aber auch für den Hochschulbereich bestehen. Das Koalitionspapier zeigt jedoch eine Möglichkeit auf, dass Hochschulen durch den Bund mehr Geld zur Grundfinanzierung zur Verfügung gestellt werden soll. Ohne Grundgesetzänderung müssen Bundesförderungen aber weiterhin in Sonder-Töpfen und Spezial-Programmen an der Regelung vorbeigeschleust werden. Die Verfechter einer Aufhebung des Kooperationsverbotes hoffen nun, dass eine Aufhebung durch eine Hintertür möglich wird. Der ehemalige Berliner Forschungssenator Jürgen Zöllner (SPD) hat sich indes für rasche politische Entscheidungen zur Förderung der Wissenschaft ausgesprochen. Dazu zähle auch eine Änderung des Grundgesetzes. Entscheidend sei aber, dass schnell etwas getan werden muss. Daher müsse man auch Lösungen finden, die ohne Grundgesetzänderung zu realisieren sind. Kix
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