Landeshauptstadt: Debatte zur Leiblstraße
Seidel: Stadt muss Konsens mit Anwohnern finden
Stand:
Innenstadt - „Wir waren nicht der Meinung, dass die Leiblstraße in dieser Weise ausgebaut werden muss.“ Mit deutlichen Worten drückte der Vorsitzende des Bauausschusses, Christian Seidel (SPD), am Dienstagabend sein Unbehagen gegenüber den Plänen der Bauverwaltung aus, die Leiblstraße in der Innenstadt verbunden mit hohen Kosten für die Anlieger mit einer neuen Fahrbahn zu versehen. Seidel weiter: Das zu den Stadtwerken gehörende Energie- und Wasserunternehmen EWP „verlegt Abwasserrohre, sonst würde niemand auf die Idee kommen, dort auszubauen.“ Der Hintergrund: Die EWP müsste die Straße ohne einen grundsätzlichen Ausbau nach der Rohrverlegung selbst wiederherstellen.
Der Ausschussvorsitzende mahnte die Bauverwaltung, mit den Anwohnern einen Konsens zu finden: „Es wird kein Votum der Stadtverordneten gegen das Votum der Anwohner geben“, sagte Seidel. „Das ist uns klar“, reagierte die Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD). Auch Saskia Hüneke (Bündnisgrüne) hält den Ausbau für nicht notwendig und plädiert für eine Wiederverwendung des alten Fahrbahnbelages. Dabei handelt es sich um Kupferschlacke, deren Qualitäten aber umstritten sind.
Anlass für die Klarstellung Seidels war die gegenwärtige Auseinandersetzung zwischen Stadt und Anwohnern darüber, ob die Straße als Anliegerstraße oder als Haupterschließungsstraße ausgebaut werden soll. Wie die Baubeigeordnete erläuterte, müssen die Anwohner bei einer Anliegerstraße 75 Prozent der Ausbaukosten über die Zahlung von Anliegerbeiträgen selbst bezahlen. Bei einer Haupterschließungsstraße sind es nur 50 Prozent. Aufgrund vieler Fahrzeugführer, die die Leiblstraße als Schleichweg nutzten, sagten die Anwohner, „wir fühlen uns wie eine Haupterschließungsstraße“, so die Beigeordnete. Gleichwohl wollten sie nur das Ausbauniveau einer Anliegerstraße. Sie erklärte dem Ausschuss, dass die Verwaltung den Ausbau als Anliegerstraße favorisiere, informierte jedoch über ein jüngst getroffenes juristisches Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz, wonach ein „atypischer Fall“ festgestellt und eine Sondersatzung verabschiedet werden kann. Damit könnte ein 75-prozentiger Beitragssatz abgemindert werden. gb
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: