Aus dem GERICHTSSAAL: DEFA-Autorin angeblich um Geld betrogen Berufungsprozess gegen Altenpflegerin
Hat Altenpflegerin Sabine S.* (44) tatsächlich 8000 Euro vom Konto der Potsdamer Autorin Brigitte Kirsten, die durch Drehbücher zu DEFA-Filmen wie „Hans Röckle und der Teufel“ oder „Des Henkers Bruder“ bekannt wurde, unterschlagen?
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Hat Altenpflegerin Sabine S.* (44) tatsächlich 8000 Euro vom Konto der Potsdamer Autorin Brigitte Kirsten, die durch Drehbücher zu DEFA-Filmen wie „Hans Röckle und der Teufel“ oder „Des Henkers Bruder“ bekannt wurde, unterschlagen? Sabine S. hatte den Vorwurf in der ersten Instanz bestritten. Das Amtsgericht sprach sie im Mai vorigen Jahres frei. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Aus ihrer Sicht wurde Sabine S. der Tat überführt.
Am Donnerstag kam es vor der 7. Kleinen Strafkammer des Landgerichts unter Vorsitz von Axel Gerlach zur Berufungsverhandlung. „Ich habe damit nichts zu tun“, beteuerte sie Beschuldigte, die inzwischen im Rheinland wohnt, erneut. Mehr wolle sie auf Anraten ihres Verteidigers Steffen Voigt nicht sagen.
Am 26. Juni 2009 – Brigitte Kirsten lebte nach schwerer Erkrankung inzwischen in einer Seniorenresidenz in der Innenstadt – soll die dort arbeitende Altenpflegerin sie zur Sparkassenfiliale in der Nansenstraße begleitet haben. 8000 Euro, die die alte Dame am Schalter abhob, soll sie eingesteckt und für sich verwendet haben. Sie habe großes Vertrauen zu Sabine S. gehabt, erzählte Brigitte Kirsten (78) während der Berufungsverhandlung. Neu im Seniorenstift habe die Pflegerin ihr bei der Eingewöhnung geholfen, sei auch „in ihrem schönen Auto“ mit ihr zur Sparkasse gefahren, um Geld zu holen. Wozu sie die 8000 Euro brauchte, wisse sie nicht mehr, könne auch nicht sagen, ob sie die Scheine Sabine S. gegeben habe.
„Warum sollte meine Mutter so viel Geld abheben? Sie hat immer sehr genau auf ihre Finanzen geachtet“, berichtete der Sohn von Brigitte Kirsten im Zeugenstand. Als er vom Fehlen der 8000 Euro erfuhr, sei er zur Sparkasse gefahren. Dort habe man ihm gesagt, seine Mutter sei mit ihrer Großnichte Sabine S. mehrfach da gewesen. Deren Name sei auch in den Bankunterlagen vermerkt worden.
Später habe er erfahren, dass die Angeklagte ein Wertpapierdepot ohne Wissen seiner Mutter aufgelöst habe, sagte der Sohn. „Es geht insgesamt um einen Fehlbetrag von 12000 Euro, deren Verbleib ich aufklären wollte.“ Sabine S. habe ihm versichert, sie habe das gesamte Geld in einem Schließfach deponiert. Allerdings – so der Sohn – habe sie ihm auf Nachfragen weder mitgeteilt, wo sich das Schließfach noch der dazugehörige Schlüssel befinden. Am 24. August 2009 habe er dann Strafanzeige gegen die Altenpflegerin erstattet.
Der Verteidiger beantragte, den Sparkassenmitarbeiter, der damals die Barauszahlung vornahm, als Zeugen zu vernehmen. Auch müsse geklärt werden, ob die Angeklagte tatsächlich ein Schließfach in der Filiale gemietet hatte. Die Verhandlung wird am 6. Mai fortgesetzt. (*Name geändert.) Hoga
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