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Aus dem GERICHTSSAAL: Den eigenen Porsche „geschrottet“

Rechtsanwalt nach Auffahrunfall auf der Anklagebank: 3600 Euro Strafe

Stand:

„Betrunken den eigenen Porsche zu schrotten, ist nicht gerade toll“, stellt Amtsrichterin Kerstin Nitsche fest. Doch Peter P.* (54) – von Beruf Rechtsanwalt – demolierte am 20. Mai An der Alten Zauche auch noch ein Auto, das vor ihm an der roten Ampel hielt. Schaden an diesem: 5100 Euro. Eine Stunde nach dem Unfall hatte der Mann noch knapp 1,6 Promille Alkohol im Blut. Jetzt musste sich der Advokat wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs im beschleunigten Verfahren verantworten und erhielt eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 90 Euro. Seinen Führerschein wurde er schon am Tattag los. Und auch die nächsten acht Monate wird Peter P. öffentliche Verkehrsmittel nutzen müssen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Peter P. wähnt sich anscheinend vom Pech verfolgt. Erst stahlen Langfinger seinen Zweitwagen, einen BMW. Dann klappte es nicht mit der Mitfahrgelegenheit nach der feucht-fröhlichen Geburtstagsfeier eines Bekannten. Eigentlich fühlte er sich ja noch fahrtüchtig, betont er. Also setzte er sich an Steuer, fuhr extra langsam. Dummerweise war die Straße glatt. So rutschte er beim Bremsen auf den vor ihm haltenden Wagen. Die Schlussfolgerung der Staatsanwaltschaft, er sei in seiner Fahrtüchtigkeit eingeschränkt gewesen, hält der Angeklagte für überzogen.

Allerdings, so Peter P., habe er Lehren aus seinem Missgeschick gezogen. „ Früher habe ich regelmäßig mein Feierabendbier getrunken. Jetzt halte ich es mit dem Prinzip Null-Promille. Die ganze Verwandtschaft freut sich darüber. Und Feiern umschiffe ich nun immer ganz geschickt.“

„Als Jurist kann man sich an fünf Fingern ausrechnen, dass man mit der Alkoholmenge, die Sie intus hatten, nicht mehr fahren kann“, grollt die Vertreterin der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger betont, sein Mandant sei auf das Auto angewiesen. Er fahre im Jahr 40 000 Kilometer, habe bislang keine Eintragungen in der Flensburger Verkehrssünderkartei. Er regt an, das Verfahren gegen Peter P. einzustellen. Doch das kommt für das Gericht nicht in Frage. „40 Tagessätze sind das Mindestmaß für einen geständigen Ersttäter“, führt Richterin Nitsche aus. „Und mit einer Fahrerlaubnissperre ist zwingend zu reagieren.“ (*Name geändert.) Hoga

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