zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Den Falschen am Kiosk erwischt?

Zwölffach Vorbestrafter legte Einspruch gegen Strafbefehl ein – aber nur kurz

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALZwölffach Vorbestrafter legte Einspruch gegen Strafbefehl ein – aber nur kurz „Ich bin fast mein ganzes Leben vorbestraft. Aber deshalb hält mich keiner für einen Idioten“, stellt Reinhold R. * (42) vor Gericht klar, liefert so gleichzeitig das Motiv für die ihm angelastete Körperverletzung. Der Mann mit den vielen Tätowierungen soll am Abend des 11. Juli 2004 an einem Imbiss des Havel-Nuthe-Centers einen 23-Jährigen ohne Grund mit einem Faustschlag an der Lippe verletzt haben. „Geschlagen habe ich ihn nicht, nur kräftig durchgeschüttelt und zur Rede gestellt“, hält Reinhold R. dagegen. „Der ist überall rumgelaufen und hat Mist über mich gequatscht.“ Nein, gekannt habe er den vermeintlichen Denunzianten nicht. „Aber jemand hat mir gezeigt, wer es ist.“ Der zwölffach Vorbestrafte – Reinhold R musste sich in der Vergangenheit unter anderem wegen mehrfacher Körperverletzung, Bedrohung, Nötigung, Hausfriedensbruchs sowie besonders schweren Diebstahls verantworten – erhielt einen Strafbefehl über 1350 Euro. Dagegen legte er Einspruch ein. Gestern kam es zur mündlichen Verhandlung. „Ich stand mit Bekannten am Kiosk“, erinnert sich Niklas N.* im Zeugenstand. Plötzlich sei der Angeklagte aufgetaucht, habe ihn angeschrien und ihm „ein paar Dinger verpasst. Ich glaube, er hat mich verwechselt. Ich hatte ihn vorher noch nie gesehen.“ Ulf U.* (48), Major außer Dienst, will lediglich beobachtet haben, wie Reinhold R. das Opfer anbrüllte und am Kragen packte. Ein weiterer Kiosk-Besucher wandte sich nach eigenem Bekunden sofort ab, als er Zoff vermutete. Eine als Zeugin geladene Frau glänzt durch Abwesenheit. „Laut Aktenlage soll sie bei der Polizei ausgesagt haben, sie habe während der Schläge neben dem Geschädigten gestanden“, erläutert die Richterin. „Da war keine Frau“, mischt sich der Angeklagte ein. „Da ist nie eine.“ Der Ex-Major hat eine Erleuchtung. „Das kann die kleine Versoffene gewesen sein. Die kommt immer nur kurz vorbei und schnorrt zwei Zigaretten.“ Ob sie zum Tatzeitpunkt da war, vermag er nicht zu sagen. Der Angeklagte räumt ein: „Ich war sauer. Tut mir Leid, was passiert ist.“ Die Vorsitzende legt ihm nahe, den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückzunehmen. „Billiger wird es nicht, wenn ich Sie heute verurteile.“ Auch der Staatsanwalt rät Reinhold R. zu dieser Variante. Der überlegt kurz, stimmt dann widerwillig zu. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })