zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Den Freund der Mutter stark gewürgt Angeklagter randalierte in der Arrestzelle

Aus dem GERICHTSSAAL Gut, dass die Tische im Amtsgericht so stabil sind. Wieder und wieder haut Benno B.

Stand:

Aus dem GERICHTSSAAL Gut, dass die Tische im Amtsgericht so stabil sind. Wieder und wieder haut Benno B.* (40) mit der flachen Hand kräftig auf das Möbel, hinter dem sich die Anklagebank verbirgt. Gleichzeitig beschimpft er den Staatsanwalt als Superschlaumeier, den Vorsitzenden Richter als Nasenbär. Die beiden nehmen es gelassen. Schließlich könnte Benno B. noch ganz anders. So wie am Morgen, als er von der Polizei zu seinem Prozess eskortiert wurde, da er bereits einen Termin platzen ließ. In der Arrestzelle, in der der Angetrunkene auf den Beginn seiner Verhandlung warten musste, drohte er einem Justizbediensteten: „Du Luftpuppe, dich mache ich alle.“ Danach gebärdete er sich wie wild, so dass die Polizei erneut um Amtshilfe gebeten wurde. Dummerweise wirkte einer der Uniformierten wie ein rotes Tuch auf den Wüterich. Seinem Kollegen gelang es schließlich, Benno B. einigermaßen zu beruhigen. Auch während der Verhandlung steht besagter Polizist hinter dem Schlaatzbewohner, legt ihm besänftigend die Hand auf die Schulter, wenn er zu neuen Schimpfkanonaden auf die Juristen ansetzen will. Und es wirkt. Benno B. hält tatsächlich inne, streichelt fast andächtig den Bauch des Staatsdieners. Auch am 23. April vorigen Jahres hatte der Arbeitslose zu tief ins Glas geschaut. Während eines Kartenspiels im Familienkreis kam es dann laut Anklage zu Streitigkeiten, in deren Verlauf der vielfach wegen Körperverletzung Vorbestrafte den Freund seiner Mutter so würgte, dass dieser bereits blau anlief. „Benno hat sich entschuldigt. Dass ist schon viel für ihn“, erklärt das Angriffsopfer Wilhelm W. (63) im Zeugenstand. Er wolle ihn nicht in den Knast bringen und nähme die Anzeige wegen Körperverletzung zurück. Bennos 65-jährige Mutter – ebenfalls als Zeugin geladen – hat ein Aussageverweigerungsrecht. Von dem macht sie auch Gebrauch. Vor Verlassen des Gerichtssaals mahnt sie ihren aufmüpfigen Sohn, sich gefälligst zu benehmen. Dann bekommt er noch ein Küsschen. „Die Entschuldigung ist so etwas wie ein Täter-Opfer-Ausgleich“, überlegt der Staatsanwalt laut. Da sich die Familie inzwischen wieder vertragen hat, muss Justitia nicht weiter bemüht werden. Der Richter stimmt dem zu und stellt das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })