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Aus dem Gerichtssaal: Den Nachbarn rassistisch beleidigt
Weil ein 36-Jähriger in Potsdam-West einen Afrikaner immer wieder beleidigte, wurde er vom Amtsgericht Potsdam zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Stand:
Potsdam - Immer wieder hat Ronny K.* seinen Nachbarn rassistisch beleidigt, einmal ging er ihn körperlich an. Das Amtsgericht hat den 36-jährigen Mann deshalb am gestrigen Mittwoch zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Anklage umfasste fünf Beleidigungsdelikte: Zunächst soll der von Hartz IV lebende Ronny K. im April 2015 aus seinem Fenster heraus seinen aus Afrika stammenden Nachbarn als „scheiß Neger“ und „Affe“ bezeichnet haben.
Noch am selben Tag habe der Mann den Nachbarn in der Kastanienallee getroffen und ihm an den Kragen gegriffen, erneut fielen rassistische Beleidigungen. Zudem soll K. dem Nachbarn in dieser Situation mit beiden Händen gegen den Bauch gestoßen haben. Dabei hat der aus Afrika stammende Mann laut Anklage Schmerzen erlitten, der Tatbestand der Körperverletzung war somit erfüllt.
Etwa drei Wochen später soll K. seinem Nachbarn den Mittelfinger gezeigt und ihn erneut als „Neger“ und „Affe“ beleidigt haben. Und auch drei Tage später soll der 36-Jährige den Afrikaner erneut rassistisch beleidigt haben. Kurz danach soll er gesagt haben: „Da ist der dreckige Neger, der immer Musik macht.“
Der Angeklagte wurde in Abwesenheit verurteilt
Weil der Angeklagte am Mittwoch nicht zum Gerichtstermin erschienen war – er meldete sich bei seinem Strafverteidiger kurzfristig als erkrankt –, wurde der Fall in einem sogenannten Strafbefehlsverfahren verhandelt. Besonders ist hierbei, dass das Gericht ohne Vernehmung entscheidet. Dabei muss das Gericht nicht von der Schuld des Angeklagten überzeugt sein, es reicht bereits aus, dass die Schuld wahrscheinlich ist.
In dem vereinfachten Verfahren folgten Verteidigung und Gericht dem Antrag des Staatsanwalts. Dabei wurde der zum Zeitpunkt der Tat bereits unter Bewährung stehende K. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die zu zwei Jahren auf Bewährung ausgesetzt wurde. Außerdem muss der 36-Jährige 60 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Vielleicht absolviert er die ja in einem Flüchtlingsheim.
* Name geändert
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