Aus dem GERICHTSSAAL: Den Wehrdienst geschwänzt Abwesenheit kostete 4000 Euro
Eigentlich hatte Björn B.* noch Glück.
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Eigentlich hatte Björn B.* noch Glück. Wäre seine „Eigenmächtige Abwesenheit von der Truppe“ zeitnah verhandelt worden, hätte der inzwischen 33-Jährige mit Freiheitsstrafe zwischen einem Monat und drei Jahren rechnen müssen. Doch der gebürtige Potsdamer war lange Zeit für die Justiz nicht greifbar. Jetzt kassierte er 4000 Euro Strafe für eine Dummheit, die er vor sieben Jahren beging.
Vom 1. Januar bis zum 30. September 2002 hätte Björn B., damals 26 Jahre alt, seinen Wehrdienst beim 1. Instandsetzungsbataillon in Beelitz ableisten müssen. In dieser Zeit fehlte er – mit Unterbrechungen – 109 Tage entschuldigt. Anfangs bekam der Dienstunwillige noch Besuch von den Feldjägern, die ihn zurück in die Kaserne brachten. Irgendwann war Björn B. dann offenbar untergetaucht. Was damals wirklich geschah, ließ sich während des Prozesses nicht mehr völlig aufklären. Björn B. berichtete von einer ominösen „Ankettungsaktion durch einen Oberfeldwebel“, die ihn psychisch so mitgenommen hatte, dass er bis zum Ende des Wehrdienstes krankgeschrieben worden sei. „Am 16. April sollte ich mich beim Truppenarzt melden. Das habe ich getan. Danach hat man mir meine persönlichen Sachen aus dem Spind nach Hause geschickt“, erzählte der Bauhelfer. „Ich dachte, die Angelegenheit ist damit erledigt. Im Übrigen hatte ich jede Menge andere Probleme. Meine Wohnung sollte wegen der Mietschulden zwangsgeräumt werden. Das musste ich verhindern.“ Einen Entlassungsbescheid habe er von der Bundeswehr nicht erhalten, räumte der Angeklagte ein. Und Unterlagen, die seine Krankengeschichte bestätigen könnten, gebe es nicht. „Keiner wird auf Kosten der Bundeswehr entlassen, ohne dass ihm irgendwelche Papiere ausgehändigt werden“, warf der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft ein.
Georg G.* (50), damals Kompaniechef, führte mehrere Gespräche mit Björn B. „Sie verliefen in einer vernünftigen Atmosphäre, ohne Zwang, ohne Druck“, erinnerte er sich im Zeugenstand. „Wir haben ihm Hilfe angeboten, ihn auch an den Bundessozialdienst verwiesen.“ An eine Krankschreibung des Soldaten könne er sich nicht erinnern. „Wäre er krankgeschrieben gewesen, hätte man ihn in Ruhe gelassen. Dann hätten wir auch gewusst, wo er sich aufhält.“ Doch der Gefreite Björn B. sei irgendwann nicht mehr aufzufinden gewesen. „Er ist dann in Abwesenheit entlassen worden. Da wir seine Anschrift nicht kannten, konnten wir ihm den Bescheid nicht zustellen“, so der Ex-Vorgesetzte des Angeklagten. „Es gibt keine Entschuldigung für Ihr Fehlen“, wandte sich der Richter an den Angeklagten. „Allerdings ist die Sache arg lange her. Da kann es ausnahmsweise eine Geldstrafe sein.“ (*Namen geändert.) Hoga
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