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Landeshauptstadt: Den Weihnachtsbraten gestohlen

Ladendiebe im beschleunigten Verfahren verurteilt/Geldstrafe, Bewährung und Gefängnis

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Ladendiebe im beschleunigten Verfahren verurteilt/Geldstrafe, Bewährung und Gefängnis Von Gabriele Hohenstein Die Sozialhilfe reicht nicht, um große Sprünge zu machen. Stehen dann gar außerplanmäßige Ausgaben bevor, sieht es oft düster aus. „Dennoch ist Armut kein Freibrief, das zu klauen, worauf man gerade Appetit hat“, wettert der Staatsanwalt. Angela H. (40) auf der Anklagebank würde am liebsten im Erdboden verschwinden. Die Trinkerin ließ am 22. November 2003 im Rewe-Markt in der Lotte-Pulewka-Straße Hähnchenschenkel und Krustenbrot im Gesamtwert von 11,40 Euro ohne Bezahlung mitgehen. Nun muss sie sich im beschleunigten Verfahren wegen Diebstahls geringwertiger Sachen vor Gericht verantworten. „Ich bin meist knapp bei Kasse“, führt die Potsdamerin zu ihrer Entschuldigung aus. „Weihnachten steht vor der Tür. Da wollte ich einfach mal etwas Besonderes haben.“ Der Staatsanwalt glaubt, sich verhört zu haben. „Sie sind schon einmal wegen Vollrauschs verurteilt worden. Da haben Sie beteuert, hier nie wieder erscheinen zu wollen. Von Reue ist bei Ihnen ja wohl nicht viel zu spüren“, konstatiert er und beantragt eine Geldstrafe von zehn Tagessätzen zu je 25 Euro. Das Urteil fällt ebenso aus. „Teure Hähnchenschenkel, teurer Krustenbraten“, resümiert die Vorsitzende. „Sie sollten vielleicht mal etwas gegen Ihre Alkoholsucht tun.“ Auch Sybille L. (33) ist dem Hochprozentigen nicht abhold. Die Arbeitslose entwendete am 15. Oktober dieses Jahres bei Edeka in Alt Nowawes Tabak, Schnaps und Erfrischungsgetränke für insgesamt 22,82 Euro. „Ich habe ein Alkoholproblem“, gibt die Potsdamerin unumwunden zu. Ihre vier Kinder leben von Geburt an bei Pflegeeltern. Der (gerichtsbekannte) Lebensgefährte geht ebenfalls keiner Beschäftigung nach. „Wenn ich besoffen bin, kann ich die Finger nicht stillhalten“, gesteht die Frau. „Auch heute habe sie schon etwas getrunken, aber nur, um sich zu beruhigen. „Schulden mehr als genug“ führt die Angeklagte als Motiv für ihr Fehlverhalten an. Dreimal wurde sie bereits wegen Diebstahls verurteilt, einmal stand Sybille L. wegen Hausfriedensbruchs vor dem Kadi. Der Staatanwalt fordert eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à zehn Euro. Das Gericht hält in diesem Fall eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zu zweijähriger Bewährung, für angemessen. „Ich habe es aus Affekt getan“,meint Thomas O. (21) Der Staatsanwalt wundert sich. „Zuckten Ihre Arme, oder was?“, fragt er. Der wegen Beleidigung und mehrfachen Diebstahls Vorbestrafte machte am 10. Oktober bei Minimal Am Stern lange Finger. Objekt seiner Begierde: Rasierklingen und Batterien für 5,48 Euro. Nur ein halbes Jahr nach einer Verurteilung auf Bewährung schlug der Landschaftspfleger erneut zu. Die Quittung diesmal: Zwei Monate Gefängnis.

Gabriele Hohenstein

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