Landeshauptstadt: Denkmalamt „nicht schlüssig“
Oberbürgermeister weist neue Vorwürfe im Fall Villa Gericke zurück
Stand:
Potsdams Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) hat gestern zu den neuen Vorwürfen gegen ihn im Fall Villa Gericke Stellung bezogen. Dabei hat er Vermutungen zurückgewiesen, wider besseren Wissens mit einer Dienstanweisung in das Verfahren zur Steuerabschreibung für die Bauherren der Villa eingegriffen zu haben. Dies hatten das Protokoll einer verwaltungsinternen Beratung vom 19. Februar 2007 und Jakobs“ Äußerungen dazu im jüngsten Hauptausschuss zunächst nahegelegt (PNN berichteten).
Der Oberbürgermeister schilderte gestern ein gegenteiliges Geschehen: Die Beratung mit der Baubeigeordneten Elke von Kuick-Frenz (SPD) und dem Leiter des Bereichs Denkmalpflege, Andreas Kalesse, habe statt aufzuklären Fragen aufgeworfen. „Ich habe das alles nicht mehr zusammengekriegt“, so Jakobs. Schlussendlich habe er deshalb am 26. März 2007 die Dienstanweisung an das Denkmalamt erteilt, die Unterlagen für die Steuerabschreibung der Villa-Gericke-Bauherren „umgehend zu bearbeiten“.
Diese Dienstanweisung ist umstritten: Das Magazin „Spiegel“ hatte Jakobs deshalb vorgeworfen, die Bauherren der Villa in der Puschkinallee eventuell begünstigt zu haben. Jakobs hat diesen Vorwurf wiederholt zurückgewiesen. Gestern erläuterte er den komplizierten Vorgang aus seiner Sicht im Detail: Demnach hätten die Bauherren der Villa Gericke, der Insolvenzrechtler Jörg Zumbaum und seine Frau, sich Mitte Februar dieses Jahres bei ihm beschwert. Der Grund: Ein Schreiben des Denkmalamts, in dem Zumbaums mitgeteilt wird, dass sie vor Abschluss ihrer gesamten Baumaßnahme – also der Sanierung der Villa – keinen Bescheid zur Steuerabschreibung eines Teils der Sanierungskosten bekommen. Zumbaum habe darin einen Widerspruch gesehen, erklärte Jakobs: Denn für die beiden Nebengebäude der Villa, das Gärtner- und das Kutscherhaus, habe er so genannte Zwischenbescheide bekommen. Er habe also Steuervergünstigungen geltend machen können, bevor die Gebäude komplett fertig saniert waren. Dass dies bei der Villa plötzlich nicht mehr so sein sollte, habe Zumbaum laut Jakobs mit den Geschehnissen im Vorjahr in Verbindung gebracht und als Schikane gewertet.
Im Jahr 2006 hatte es Verwicklungen um eine mündliche Androhung eines Bußgelds von bis zu 500 000 Euro gegen Zumbaum durch Denkmalpflege-Bereichsleiter Kalesse gegeben. Zudem gab es zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren der Unteren Naturschutzbehörde gegen den Bauherren, die aber wegen Mangels an Beweisen, wie die zuständige Beigeordnete jüngst erklärte, eingestellt wurden.
Bereits in der Auseinandersetzung um das informell angedrohte Bußgeld war Jakobs involviert – er habe jedoch nicht Einfluss genommen. Dies bestätigt auch der so genannte Battis-Bericht des renommierten Berliner Baurechtlers Prof. Ulrich Battis, der jüngste die Denkmal- und Baubehörde im Auftrag von Jakobs überprüfte. Im Battis-Bericht wurde vor einem Monat auch der Fall Villa Gericke öffentlich, bei dem laut Battis „weitgehend am Gesetz vorbei“ gehandelt worden sei.
Nach der Beschwerde Zumbaums über die Ablehnung des Steuerabschreibungs-Bescheids habe er die Baubeigeordnete Kuick-Frenz und Kalesse am 19. Februar zum Gespräch gebeten, sagte Jakobs gestern. Die dabei angeführte Begründung für die Steuerbescheid-Ablehnung sei nicht schlüssig gewesen, so Jakobs. Denn Kalesse habe auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 2004 verwiesen, wonach die Praxis bei der Erstellung von Steuerbescheiden angeblich geändert werden musste. „Aber warum wirkt sich das Urteil plötzlich im Jahr 2007 und bei der Villa Gericke aus – und nicht schon vorher“, habe er sich gefragt, so Jakobs. Dazu komme, dass die Denkmalpflege den Rohbau der Villa am 28. Februar sogar abgenommen habe.
Um eine Klärung herbeizuführen und „damit die Denkmalpflege dem Bauherren wenigstens deutlich macht, warum der Bescheid nicht erteilt wird“, habe er dann die Dienstanweisung erlassen, so Jakobs gestern. Diese wird im Battis-Bericht als „nicht notwendig“, aber auch „als solche nicht zu beanstanden“ bezeichnet. Jakobs betonte gestern, dass er es als seine Pflicht sehe, Ansprechpartner für wichtige Investoren zu sein: „Das ist mein Job.“
Der am 25. April 2007 vom Denkmalamt entgegen der ersten Ablehnung doch erteilte Steuerbescheid für die Bauherren ist laut Battis-Bericht nicht rechtens: Zunächst, weil die zwingend nötige Baugenehmigung für die Villa fehlte, und auch weil der Bau mangelhaft dokumentiert war. Nun soll dieser formelle Fehler mittels einer nachträglich gestellten Baugenehmigung „geheilt“ werden, so Jakobs.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: