Landeshauptstadt: Denkmalbereich Berliner Vorstadt
Berliner Vorstadt – Die Berliner Vorstadt erhält eine Denkmalbereichssatzung. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfahl am Dienstagabend einen entsprechenden Entwurf der Verwaltung zur Annahme.
Stand:
Berliner Vorstadt – Die Berliner Vorstadt erhält eine Denkmalbereichssatzung. Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen empfahl am Dienstagabend einen entsprechenden Entwurf der Verwaltung zur Annahme. Stadtkonservator Andreas Kalesse erklärte den Sinn einer solchen Satzung: „Sie gewährt einen minimierten Schutz des Denkmalbereichs und ist im Streitfall für gerichtliche Auseinandersetzungen wichtig.“ Die Villa Schöningen an der Glienicker Brücke ist aus dem Denkmalbereich herausgenommen; die Villa ist seit 1986 als Einzeldenkmal geschützt. G.S.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: