Aus dem GERICHTSSAAL: Der coole Oskar muss in den Arrest
Aus dem GERICHTSSAAL Oskar (17) fiel der Polizei am Morgen des 13. August 2003 auf, weil er mit seinem Fahrrad Schlangenlinien fuhr.
Stand:
Aus dem GERICHTSSAAL Oskar (17) fiel der Polizei am Morgen des 13. August 2003 auf, weil er mit seinem Fahrrad Schlangenlinien fuhr. Die Blutprobe wies den stolzen Wert von 1,64 Promille aus. Der Staatsanwalt erhob Anklage wegen vorsätzlichen Fahrens unter Alkohol. Der Gymnasiast landete auf der Anklagebank des Jugendgerichts. Selbiges stellte das Verfahren unter der Auflage ein, Oskar müsse an einem vierstündigen Verkehrserziehungskurs teilnehmen. Danach – so die Vorsitzende in der Verhandlung am 19. April dieses Jahres – werde die Akte für immer geschlossen. Der mit einem blauen Auge Davongekommene nahm die Sache lässig. Zwei Stunden lang ließ er sich von Verkehrsexperten belehren. Dann hatte Oskar offenbar genug. Das Gericht auch. Es lud den Säumigen zu einer Anhörung. Hier erklärte er, es tue ihm Leid, die Auflage nicht mit dem gebührenden Ernst erfüllt zu haben. Die Jugendrichterin ordnete daraufhin an, der Schüler müsse nunmehr zehn Sozialstunden nach näherer Weisung der Jugendgerichtshilfe leisten. Entsprechende Arbeit war genug da. Wer nicht erschien, war Oskar. Jetzt gab es eine erneute Verhandlung. Sich cool gebend erklärte der Angeklagte, er habe beim besten Willen keine Chance gesehen, die Arbeitsstunden in der vorgegebenen Frist zu erfüllen. „Meine Eltern sind geschieden. Erst war ich mit meiner Mutter drei Wochen im Urlaub, danach mit meinem Vater.“ Die Vorsitzende wurde langsam böse. „Dann kann man eben nicht in die Ferien fahren“, herrschte sie ihn an. Oskar verstand die ganze Aufregung nicht. „Ich habe mich ja in dem Jugendklub gemeldet, in dem ich arbeiten soll. Aber dann war das Wetter so schlecht.“ Die zur Verhandlung geladene Vertreterin der Jugendgerichtshilfe konnte derlei Verhalten nicht begreifen. „Oskar ist intelligent. Er will studieren.“ Als Strafe schlug sie eine Geldauflage vor. Der Staatsanwalt griff die Anregung auf, hielt 100 Euro für angemessen. Die Richterin zog nicht mit. Oskar wurde verwarnt und muss für ein Wochenende in den Jugendarrest. „Da können Sie überlegen , ob Sie sich künftig an Auflagen halten wollen“, riet sie. Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: