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Aus dem GERICHTSSAAL: „Der Deutsche hat uns reingelegt!“

Vietnamese bei Schwarzarbeit erwischt/450 Euro Geldstrafe als Quittung

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Aus dem GERICHTSSAALVietnamese bei Schwarzarbeit erwischt/450 Euro Geldstrafe als Quittung „Ich kenne mich mit den deutschen Gesetzen nicht aus. Und die Sprache ist mir auch nicht geläufig“, lässt Van Dongh N. (42, Name geändert) über seine Dolmetscherin verlauten. Amtsrichter Francois Eckardt kraust die Stirn, fragt den Vietnamesen: „Seit wann leben Sie in der Bundesrepublik?“ Kleinlaut gesteht der Familienvater, schon seit1997 hier zu weilen. Bereits dreimal verstieß er in dieser Zeit gegen Recht und Ordnung, so wegen zweifacher Steuerhehlerei und Diebstahls. Dafür saß Van Dongh N. sogar einen Monat in Haft. Am 1. November 2003 wurde er von der Polizei in der Behlertstraße beim illegalen Abbau eines Gerüsts erwischt. Der Vietnamese, der lediglich eine Duldung der Stadt Potsdam, jedoch keine gültige Arbeitserlaubnis besitzt, erhielt einen Strafbefehl über 450 Euro wegen Verstoßes gegen das Ausländergesetz. Dagegen legte er Éinspruch ein. In der mündlichen Hauptverhandlung zeigte er sich absolut uneinsichtig. „Ein Deutscher kam zu uns ins Heim und bot uns diese Arbeit an. Ich dachte, der weiß, was richtig ist. Aber er hat uns hereingelegt“, wetterte der Angeklagte. Besagter Mann habe ihm und seinen Landsleuten versprochen, sie sollten einen Tag auf Probe arbeiten. Die Besten hätten danach die Chance auf weitere Beschäftigung. „Wir waren gerade eine Stunde tätig, als die Beamten auf der Baustelle aufgetaucht sind und uns mitnahmen. Als wir den Mann suchten, damit er die Sache richtig stellen könne, war er verschwunden. Das war ein Betrüger.“ „Sie sind Gast in unserem Land. Als solcher haben Sie sich über die hier geltenden Gesetze zu informieren und sie natürlich auch einzuhalten“, stellte der Vorsitzende klar. Unwissenheit schütze vor Strafe nicht, betonte der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft und beantragte eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Euro, die exakt der Höhe des Strafbefehls entsprach. „Sie können Ihren Einspruch allerdings auch zurücknehmen“, riet der Richter. „Das hätte zumindest den Vorteil, dass Sie sich die Verfahrenskosten sparen, die Sie bei einer Verurteilung zu tragen hätten. Van Dongh N. lauschte der Übersetzung seiner Dolmetscherin, erkannte seine Chance und stimmte zu. Hoga

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