Landeshauptstadt: Der Dumme
ATLAS Von Günter Schenke Wer einen dringenden Wohnberechtigungsschein hat, für den besteht Anspruch auf eine Wohnung mit subventioniertem Mietzins. Er zahlt weniger.
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ATLAS Von Günter Schenke Wer einen dringenden Wohnberechtigungsschein hat, für den besteht Anspruch auf eine Wohnung mit subventioniertem Mietzins. Er zahlt weniger. Diese Regelung ist an niedrige Einkommen gebunden. Wer auch nur knapp über der Einkommensgrenze liegt, muss sich auf dem „freien“ Wohnungsmarkt versorgen. Am Ende bleibt ihm dadurch häufig weniger in der Brieftasche als dem wenig Verdienenden mit einer Sozialwohnung. Ähnlich ungerecht geht es zu, wenn die Verwaltung in einem Sanierungsgebiet die Mieten künstlich niedrig hält. In Potsdam wurde das vor nicht allzu langer Zeit noch praktiziert. Damit sollte verhindert werden, dass die angestammte Mieterschaft durch die Sanierung verdrängt wird. Ergebnis ist aber, dass auch jemand mit einem hohen Einkommen in den Genuss dieser (niedrigen) Obergrenzen kommt. Eine dicke Brieftasche bei niedriger Miete – das wünscht sich wohl jeder. Gerecht ist das aber nicht. Der Mieter, der in einer Wohnung lebt, die der Eigentümer sanieren will, ist durch das Mietrecht ohnehin in gewissem Maße geschützt. Er muss zum Beispiel nicht alle angekündigten Sanierungsmaßnahmen akzeptieren und kann so eine unverträglich hohe Sanierungsumlage drücken. Das erfordert Durchsetzungsvermögen. Wer das nicht hat, möglichen Konflikten mit dem Vermieter ausweicht und sich zum Beispiel auf eine Abfindung einlässt, ist am Ende oft selbst der Dumme.
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