Aus dem GERICHTSSAAL: Der Ehefrau die Kreditkarte entlockt ...
... und gut eingekauft Konto war nicht gedeckt
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Mit der Ehe von Peter P. * (37) und seiner ausländischen Gattin stand es schon lange nicht mehr zum Besten. Dann verlor der gelernte Maurer seine Arbeit, hing nur noch zu Hause herum. Das ärgerte Swetlana P.* (38), die mit kellnern – mehr schlecht als recht – ihre Brötchen verdient. Ende vorigen Jahres kam es zum Eklat. Die Zahlung des Arbeitslosengeldes von Peter P. verzögerte sich. Das Konto seiner Frau bei der Mittelbrandenburgischen Sparkasse war ebenso leer wie der Kühlschrank. Unter dem Vorwand, ihre EC-Karte werde zur Berechnung seines Arbeitslosengeldes benötigt, entlockte der Potsdamer Swetlana P. die Karte, begab sich zum Kaufland.
Hier erwarb er laut Anklage zwischen dem 26. November und dem 30. Dezember 2004 in zwölf Fällen Waren im Gesamtwert von rund 900 Euro. Peter P. legte das Plastikgeld an der Kasse vor, unterschrieb mit seinem Namen, obwohl er keinen Zugriff auf das Konto hatte, machte sich keinen Kopf darüber, dass er das Kaufland schädigte. Der Staatsanwalt nennt so etwas Betrug und Urkundenfälschung. Der Gesetzgeber sieht dafür Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
„Ich wusste ja, dass das Konto nicht gedeckt ist“, gibt sich der Mann vor dem Amtsgericht nun reumütig. „Es hatte auch keinen Überziehungskredit. Aber was sollte ich machen? Wir mussten doch etwas essen.“ Außerdem habe er Swetlana später die gesamte Summe zurückerstattet. „Sie sollte das Geld auf ihr Konto einzahlen. Aber das hat sie nicht gemacht“, beschwert sich Peter P. Inzwischen ist er aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen, lebt bei einem Kumpel.
Swetlana P. (38) wird in den Zeugenstand gerufen. Als Noch-Ehefrau des Angeklagten hat sie ein Aussageverweigerungsrecht. Sichtlich verängstigt macht sie davon Gebrauch, verlässt den Verhandlungssaal in Windeseile. Ihr neuer Bekannter ist nicht so schüchtern. Als ein Schreiben von der Sparkasse kam, sei er sofort hingegangen, um den vermeintlichen Irrtum aufzuklären, erzählt der 33-Jährige. „Swetlana war total erschrocken. Sie wusste ja, dass das Konto nicht gedeckt war. Nie hätte sie geglaubt, dass ihr Mann ihre Gutgläubigkeit missbrauchen würde.“ „Tut mir leid, dass ich so eine Scheiße gemacht habe“, quetscht der bereits wegen Betruges, Trunkenheit im Verkehr, Nötigung und Missbrauchs von Notrufen Vorbestrafte zwischen den Zähnen hervor. Die späte Reue nutzt ihm nichts. Das Amtsgericht verurteilt ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je fünf Euro, die auch ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird. (*Namen geändert.) Hoga
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