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Aus dem GERICHTSSAAL: „Der ganze Schlaatz sieht so aus!“

Eigentümer wehrte sich gegen Bußgeldbescheid

Stand:

„Der ganze Schlaatz sieht so beschissen aus. Überall sind Hundehaufen und Dreck. Jeder, der von der Straßenbahnhaltestelle hier lang läuft, mistet sich bei uns aus“, schimpfte Gero G.* während der Verhandlung. „Ich sehe überhaupt nicht ein, dass ich für andere den Kopf hinhalten soll.“ Der Grundstückseigentümer wurde Ende vorigen Jahres per Bußgeldbescheid der Stadt Potsdam mit 70 Euro sanktioniert, da er seiner Anliegerpflicht nicht nachgekommen sein soll. Bei einer Kontrolle am Nachmittag des 1. August 2009 entdeckten die Behördenmitarbeiter „Wildwuchs größeren Ausmaßes“ rings um eine von ihm verpachtete Gaststätte. Der Gehweg soll „durch Unkraut stark verunreinigt“ gewesen sein. Gero G. legte Einspruch gegen den Bescheid ein, nahm sich einen Rechtsanwalt. Der gab während der daraufhin anberaumten Gerichtsverhandlung zu bedenken: „Die Stadt erhebt Straßenreinigungsgebühren, die sie auf die Grundstückseigentümer umlegt. Das kann nicht sein.“ Amtsrichterin Reinhild Ahle stellte klar, der Eigentümer sei in der Pflicht, den Gehweg entlang seines Grundstücks sauber zu halten. Im konkreten Fall ginge es nicht um Hundehaufen oder weggeworfene Zigarettenkippen. Gero G. habe es offensichtlich längere Zeit versäumt, den öffentlichen Weg von Laub, Gras und Unkraut zu befreien.

„Die Gaststätte ist verpachtet. Ich meine, da hat der Pächter auch für Ordnung zu sorgen. Bislang hat er das ja auch gemacht. Keine Ahnung, warum es plötzlich nicht mehr geklappt hat“ parierte der seiner Ansicht nach zu Unrecht Gerüffelte. Die Vorsitzende entgegnete: „Sie sind in der Verantwortung, können diese allerdings delegieren. Aber Sie müssen kontrollieren, ob die Pflichten erfüllt werden.“ Dann blätterte sie in der Akte, forderte Gero G. auf: „Kommen Sie bitte mal nach vorn und schauen sich diese Bilder an. Das wilde Gestrüpp hier ist eigentlich kaum zu übersehen. Da kommt man als Fußgänger ja kaum noch durch.“ Dennoch machte sie einen Vorschlag zur Güte: „Ganz so drastisch, wie es die Stadt dargestellt hat, sieht es nicht aus. Eine Geldbuße von 40 Euro wegen fahrlässigen Verstoßes gegen die Straßenreinigungssatzung ist aus meiner Sicht angemessen.“

Gero G. schaute hilfesuchend zu seinem Anwalt. Eigentlich wollte der Grundstücksbesitzer das Gericht als unbescholtener Bürger verlassen. Doch sein Rechtsbeistand befand, die Höhe der Buße sei nunmehr okay. „Möchten Sie noch etwas sagen?“, fragte Richterin Ahle. Gero G. schüttelte den Kopf, beschwerte sich dann nochmals über die „Hundescheiße“ auf dem Gehweg, für die er nun zur Kasse gebeten worden sei. (*Name von der Redaktion geändert.) Hoga

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