Aus dem GERICHTSSAAL: Der Nackte im Hausflur
Geldstrafe für einschlägig vorbelasteten Entblößer
Stand:
„Ich war wie mit dem Knüppel gekloppt. Schließlich sehe ich nicht jeden Tag einen nackten Mann im Hausflur“, erzählt die Zeugin vor Gericht. Die Mitarbeiterin einer Reinigungsfirma, die im Auftrag der Gewoba auch Treppenhäuser Am Schlaatz putzt, kann es noch immer nicht fassen. „Ich habe schon mehrfach beobachtet, dass diese Wohnungstür sperrangelweit offensteht, so auch am Morgen des 23. März 2006.“ Während sie mit ihrem Besen zugange gewesen sei, nach Spinnweben schaute, habe der Mieter plötzlich splitterfasernackt vor ihr gestanden. „Er kam erst auf mich zu, dann ging er in seine Wohnung zurück. Die war sehr sauber, wie ich mit einem Blick sehen konnte“, berichtet die Frau. Eine Woche später habe sich der selbe Mann – nur mit einer Kette um den Bauch – einer Kollegin präsentiert.
Bereits am 23. Februar war Mandy M.* (21) auf ihren schnauzbärtigen, hüllenlosen Nachbarn getroffen. „Er stand im Hausflur und holte sich vor meinen Augen einen runter“, so die junge Mutter Sie hatte das Gefühl, dass er es genoss, gesehen zu werden. Obwohl sie den Mann angebrüllt habe, sofort damit aufzuhören, habe er sich nicht stören lassen.
Peter P.* 51) auf der Anklagebank beteuert, er habe an jenem Tag lediglich gelüftet, dafür die Tür zum Hausflur geöffnet. In seiner Wohnung habe er einen Schrank mit Spiegel. Wahrscheinlich habe ihn seine junge Nachbarin in diesem erblickt, will er dem Gericht weismachen.
„Manipulieren Sie immer an Ihrem Glied, wenn Sie lüften?“, fragt Amtsrichterin Waltraud Heep den bereits wegen Entblößens und Beleidigung Vorbestraften. Dann verurteilt sie Peter P. wegen exhibitionistischer Handlungen zu einer Geldstrafe von 750 Euro.
Und der Arbeitslose kassiert gleich noch ein zweites Urteil. 450 Euro muss der von seiner Ehefrau getrennt Lebende wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zahlen. „Ich saß mit Kumpels und einer Nachbarin an einem Julitag vorigen Jahres auf meinem Balkon, um Weiber zu gucken“, erinnert sich der Schlaatzbewohner Henry H.* (34). Dabei habe er gesehen, dass der nackte Peter P. auf seiner Loggia eine Etage tiefer „eindeutige Bewegungen machte.
„Sie scheinen ein Problem zu haben“, wendet sich die Vorsitzende an den Angeklagten. „Ich denke, Sie sollten sich schnellstens in therapeutische Behandlung begeben, um sich künftig nicht mehr öffentlich zu produzieren.“ Es sei schlichtweg nicht normal, sich unbekleidet auf dem Balkon, im Hausflur oder sonstwo derart zu betätigen. „Was Sie in allerdings Ihren eigenen vier abgeschlossenen Wänden tun, ist mir egal.“
(*Namen von der Redaktion geändert.) Hoga
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