zum Hauptinhalt

HINTERGRUND: Der Sommerschlussverkauf

Am 3. Juli 2004 trat das reformierte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft, seitdem sind der Sommer- und Winterschlussverkauf nicht mehr gesetzlich geregelt.

Stand:

Am 3. Juli 2004 trat das reformierte Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft, seitdem sind der Sommer- und Winterschlussverkauf nicht mehr gesetzlich geregelt. Rabattaktionen können vom Handel beliebig durchgeführt werden. Grund für die Gesetzeslockerung sind Klagen zahlreicher Händler über fehlende Flexibilität. Es fehlte die Möglichkeit, außerhalb der vom Staat festgelegten Schlussverkäufe Preissenkungen vorzunehmen. Die sind jedoch für etliche Geschäfte aus wirtschaftlicher Sicht notwendig, um im immer härteren Konkurrenzkampf, auch gegenüber dem EU-Ausland, bestehen zu können. Seit 2004 ist nun nicht mehr nur Saisonware in die Rabatte mit eingeschlossen. So können zum Beispiel auch Baumärkte oder Elektronikläden mit günstigeren Preisen für ihre Produkte werben.

Eine einheitliche Zeit für den Sommer- beziehungsweise Winterschlussverkauf gibt es zwar nicht mehr, allerdings wird jedes Jahr ein inoffizielles Datum festgelegt, an das sich die meisten Händler nach wie vor halten. In diesem Jahr wurde sich auf einen Beginn des Sommerschlussverkaufs am 28. Juli geeinigt. Dieser wird noch mindestens bis zum 9. August fortgesetzt. Der Winterschlussverkauf begann zuletzt am 27. Januar und endete am 08. Februar dieses Jahres. PNN

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })