Landeshauptstadt: Der Tod ist steuerfrei
Auszahlungen aus Risiko-Lebensversicherungen bleiben auch bei einem Vertragsabschluss ab 2005 steuerfrei. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.
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Auszahlungen aus Risiko-Lebensversicherungen bleiben auch bei einem Vertragsabschluss ab 2005 steuerfrei. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit. Hintergrund ist das Alterseinkünftegesetz, das ab Januar 2005 in Kraft tritt. Es sieht vor, dass Erträge aus Einmalzahlungen kapitalbildender Lebens- und Rentenversicherungen künftig versteuert werden müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen - wie einer Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und einem Vertragsende nach dem vollendeten 60. Lebensjahr des Versicherten - werden die Kapitalerträge lediglich zur Hälfte besteuert. Ganz anders als bei der Kapital-Versicherung verhält es bei der reinen Risiko-Lebensversicherung. Die Summe, die Angehörige beim Tod ihres versicherten Familienmitglieds aus einer Risiko-Lebensversicherung erhalten, ist grundsätzlich steuerfrei. Denn mit dieser Versicherung wird lediglich das entsprechende "Risiko-Ereignis" abgesichert. Sie ist eine Ergänzung der Hinterbliebenenabsicherung bei den gesetzlichen Rentenkassen und insbesondere Alleinverdienern und Alleinstehenden mit Kindern zu empfehlen. Derartige Policen sind relativ preisgünstig. Dreißigjährige Männer können nach GDV-Angaben bei einer Vertragsdauer von 20 Jahren mit einer Monatsrate um 20 Euro eine Zahlung beim Todesfall von 150.000 Euro absichern. Frauen zahlen grundsätzlich einen geringeren Beitrag als Männer, weil ihre durchschnittliche Lebenserwartung höher liegt. (be.p/PNN)
(be.p, PNN)
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