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Aus dem GERICHTSSAAL: „Der Tod lauert überall!“

Ex-Partnerin mehrfach bedroht / Geldstrafe

Stand:

Alles Leugnen hilft Torsten T.* nichts. Das Gericht glaubt der Aussage seiner Ex-Lebensgefährtin und verurteilt den 29-Jährigen wegen versuchter Nötigung und Bedrohung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 15 Euro. Die Mutter eines gemeinsamen Sohnes hatte Anzeige bei der Polizei erstattet, weil Torsten T. im Juli 2005 – wenige Tage vor ihrem geplanten Auszug aus der Wohnung – geäußert haben soll: „Wenn ich das Kind nicht kriege, nehme ich dich und den Kleinen mit ins Grab.“

Drei Monate später erhielt sie vom Handy eines ihr flüchtig Bekannten eine SMS mit folgendem Inhalt: „An jeder Ecke lauert der Tod. Sie stehen auf der schwarzen Liste seit 18.9.2005. Unser Auftrag ist ihr Schade. Sie wollten es nicht anders! N.p.d. (t.b.w.88.)“ (Die Buchstabenkombination steht für eine rechtsgerichtete Kameradschaft, die 88 für Heil Hitler.)

„Eigentlich haben wir uns während der gesamten Beziehung in der Wolle gehabt. Das wurde noch schlimmer, als der Kleine geboren wurde“, erzählt Camilla C.* (20) im Zeugenstand. Am 29. Juli vorigen Jahres, dem Tag ihres endgültigen Auszugs, habe sie sogar die Polizei einschalten müssen, weil Torsten T. sich massiv geweigert habe, ihr das Kind herauszugeben. „Er sagte erneut, er würde sich und uns etwas antun.“ Am 2. Oktober habe sie dann besagte Kurznachricht erreicht. „Woher soll der Handybesitzer meine Mobilfunknummer haben? Da kann doch nur Torsten dahinter stecken“, vermutet Camilla C. „Zum Zeitpunkt unseres Kennenlernens verkehrte er in rechtsextremen Kreisen. Später stieg er aus, weil er Angst hatte, selber zusammengeschlagen zu werden.“

„Ich verstehe nicht, wieso du so eine Scheiße erzählst“, entgegnet der wegen zahlreicher Verkehrsdelikte, aber auch wegen besonders schweren Diebstahls und Unterschlagung Vorbestrafte aufgebracht. „Wir haben uns nie darüber unterhalten, bei wem das Kind nach der Trennung bleiben soll. Und mit der SMS habe ich auch nichts zu tun.“ Die habe sein ebenfalls problembeladener Kumpel aus Kindergartentagen vermutlich eigenmächtig abgeschickt, nachdem er ihm in einem Lokal sein Herz ausgeschüttet, danach kurz einmal auf der Toilette war. Der Bekannte – als Zeuge geladen – bestreitet, der Urheber der bedrohlichen Worte zu sein. „Mein Handy lag auf dem Tisch. Und ich hatte es nicht ständig im Auge.“

Einer von beiden sei auf die Idee gekommen, besagte SMS an Frau C. zu schreiben. Der Angeklagte habe auf alle Fälle davon gewusst, konstatiert die Vorsitzende. Jetzt sei es an der Zeit, dass Torsten T. ein halbwegs normales Verhältnis zur Mutter des gemeinsamen Kindes aufbaue, um das gerichtlich festgelegte gemeinsame Sorgerecht wahrzunehmen. (*Namen geändert.)

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