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Aus dem GERICHTSSAAL: Der Trick mit der mitgebrachten Einkaufstüte

Fünffache Strickjackendiebin im beschleunigten Verfahren zu 400 Euro Geldstrafe verurteilt

Stand:

Der Trick war klug ausgedacht. Im Endeffekt ging er allerdings nach hinten los. Aichat G. (50) schnappte sich die Einkaufstüte eines großen Kaufhauskonzerns, begab sich danach ins Innere des Einkaufstempels. Sichernd schlich die Russin am 9. Mai dieses Jahres durch die Gänge, packte dann sieben Strickjacken im Gesamtwert von rund 350 Euro in den mitgebrachten Plastikbeutel. Ein Detektiv beobachtete das verdächtige Treiben, stellte die vermeintliche Diebin vor Verlassen des Hauses zur Rede.

Jetzt musste sich die dreifache Mutter im beschleunigten Verfahren vor dem Amtsgericht verantworten. Glaubt man ihr, dann ist Aichat G. das Opfer eines Justizirrtums. „Ich habe an diesem Tag mit meinem Mann für 30 Euro Geschirr eingekauft“, berichtet die gut gekleidete Russin. Plötzlich sei der Gatte verschwunden gewesen. „Ich dachte, er steht vor dem Kaufhaus und raucht.“ Nichts Böses ahnend habe sie sodann die Strickjacken ins Visier genommen, die passendsten Exemplare in die Tüte gesackt. „Dann bin ich nach draußen gegangen, um meinen Mann zu suchen und mir Geld zum Bezahlen zu holen“, beteuert die Angeklagte.

Bei der Richterin stößt sie mit ihrem Gebaren auf größtes Unverständnis. „Sie leben seit drei Jahren in Deutschland. Mittlerweile dürften Sie mit den hiesigen Einkaufsgewohnheiten vertraut sein“, rügt sie. Aichat G. schaut mit großen Augen. „Ich dachte, es ist erlaubt, die Sachen vor dem Bezahlen in die Tüte zu stecken“, beteuert sie. „Ich habe noch nie im Leben etwas geklaut. Und ich wollte das auch in diesem Fall nicht tun.“ Die Vorsitzende runzelt die Brauen. „Es wäre besser, Sie hätten zum Tatvorwurf geschwiegen“, meint sie, lässt dann den Detektiv in den Zeugenstand rufen. Marko S. (32) beobachte laut eigener Aussage die Angeklagte in der Damenoberbekleidungs-Abteilung. „Die Frau nahm eine sehr große Tüte aus ihrer Handtasche und stopfte die Strickjacken hinein. Danach ging sie in die Kinderabteilung. Da entdeckte sie wohl die Überwachungskamera und suchte das Weite.“

„Der Hausdetektiv ist glaubwürdig. Er hat kein Interesse am Ausgang des Strafverfahrens“, resümiert der Staatsanwalt und beantragt, die Russin mit den langen Fingern zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je zehn Euro zu verurteilen. Dann hat Aichat G. das letzte Wort. „Was soll ich sagen? Mir glaubt doch sowieso keiner“, vermutet die vollschlanke Frau und erklärt großmütig, die Geldstrafe sofort bezahlen zu wollen. „Das Urteil spreche ich“, wird sie von der Amtsrichterin gebremst. Ihre Sanktion deckt sich dann allerdings mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. „Kein Mensch, der nicht die Absicht hat zu stehlen, wird Waren in eine mitgebrachte Einkaufstüte stecken. Das ist an Dreistigkeit kaum noch zu überbieten“, rügt die Vorsitzende. Hoga

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