DOKUMENTIERT: Der Vertragsentwurf der Schlösserstiftung
§1 - Gegenstand der Zuwendung„Die Stadt verpflichtet sich, ab dem 01.01 .
Stand:
§1 - Gegenstand der Zuwendung
„Die Stadt verpflichtet sich, ab dem 01.01 .2014 an die Stiftung jährlich 1 Mio. Euro für die Pflege der Parkanlagen zu zahlen. Der Betrag von 1 Mio. Euro ist ein Mindestbetrag. Spätestens nach Ablauf von zwei Jahren werden die Stadt und die Stiftung über eine Erhöhung der Geldleistung verhandeln. Die Stiftung verpflichtet sich, diese Geldleistungen ausschließlich zweckgebunden für
die Parkanlagen innerhalb des Stadtgebietes von Potsdam zu verwenden.“
§ 3 - Geltungsdauer
„Dieser Vertrag gilt für fünf Jahre. Er beginnt am 01.01.2014 und endet am 31.12.2018. Spätestens ein Jahr vor Ablauf werden Stiftung und Stadt über die weitere Gewährung von Zuwendungen für die Parkpflege verhandeln.“
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