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Aus dem GERICHTSSAAL: Detektiv mit Schlagring bedroht

Entscheidung über Strafe ergeht in einem Jahr

Stand:

„Ich habe geldmäßig ein bisschen auf dem Schlauch gestanden. Da habe ich die Sachen halt geklaut“, gestand Daniel D.* (20) am Donnerstag freimütig vor dem Jugendschöffengericht. Weil der Detektiv, der ihn auf frischer Tat ertappte, aus seiner Sicht äußerst grob agierte, habe er einen Schlagring gezogen, um ihn in seine Schranken zu weisen. „Aber ich habe ihn nicht mit einem Springmesser bedroht, wie mir vorgeworfen wird. Das muss mir bei dem Gerangel aus der Hosentasche gerutscht sein“, beteuerte der künftige Kfz-Mechatroniker. „Beides sind verbotene Gegenstände“, stellte Richterin Bettina Thierfeld klar. Allerdings setzte sie die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe wegen Diebstahls mit Waffen, versuchter Nötigung sowie einfachen Diebstahls für die Dauer eines Jahres zur Bewährung aus. Damit es dennoch ein bisschen weh tut, muss der Potsdamer 300 Euro an den Deutschen Tierschutzbund zahlen.

Am Abend des 4. Juli 2012 steckte der Angeklagte bei „Kaufland“ in den Bahnhofspassagen Zeitschriften und Energy-Drinks im Wert von knapp 15 Euro in seinen Rucksack, schlängelte sich danach an der Kasse vorbei. Vom Ladendetektiv auf seine „Vergesslichkeit“ angesprochen und ins Büro gebeten, soll sich der bis dahin Unbescholtene nach Kräften zur Wehr gesetzt, das Diebesgut wütend auf den Fußboden gepfeffert haben. Nach der Aussage des Sicherheitsmitarbeiters soll er danach ein Springmesser gezückt und die Herausgabe des ihm zuvor entrungenen Schlagrings gefordert haben.

„Er hat sich nicht vorgestellt, sondern mich dermaßen heftig am Arm gepackt, dass ich danach einen blauen Fleck hatte. Außerdem hat er mich gewürgt und sich auf meinen Brustkorb gekniet. Ich wollte den Schlagring wiederhaben, aber nicht durch Einsatz des Messers“, versicherte der Potsdamer. Auch am 28. November vorigen Jahres war der Azubi knapp bei Kasse. Kurz vor Ladenschluss entwendete er im Rewe-Markt am Schlaatz zwei Sechserpackungen Bier, hatte sich nach dem Erwischtwerden allerdings besser unter Kontrolle.

„Warum nimmt man eigentlich Schlagring und Springmesser mit, wenn man klauen geht?“, wollte der Staatsanwalt wissen. „Erwachsene kassieren dafür zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsstrafe. “„Die Sachen gehörten einem Kumpel. Ich sollte sie wegbringen“, parierte der Angeklagte. Gericht und Staatsanwaltschaft glaubten ihm nicht, sahen zum Tatzeitpunkt Reifedefizite in der Entwicklung des Angeklagten. „Wenn jetzt ein Jahr lang nichts passiert, wird die Strafe getilgt. Sie steht dann auch nicht im Register“, so die Vorsitzende. (*Name geändert.) Hoga

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