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Landeshauptstadt: Diakonie: Vorwurf der Bereicherung zurückgewiesen

Kirchsteigfeld – Der Vorwurf der Bereicherung entbehre jeder Grundlage, reagiert jetzt Marcel Kankarowitsch, Geschäftsführer des Diakonischen Werks, auf eine Musterklage, die drei Eltern der Kita „Sonnenblume“ erheben wollen. (PNN berichteten).

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Kirchsteigfeld – Der Vorwurf der Bereicherung entbehre jeder Grundlage, reagiert jetzt Marcel Kankarowitsch, Geschäftsführer des Diakonischen Werks, auf eine Musterklage, die drei Eltern der Kita „Sonnenblume“ erheben wollen. (PNN berichteten). Die Eltern, vertreten durch den Potsdamer Rechtsanwalt Thorsten Purps, wollen den vom Diakonischen Werk zusätzlich zum regulären Essensgeld geforderten Betrag für Frühstück und Vesper rückerstattet bekommen. Es handelt sich dabei um Summen zwischen 105 und 300 Euro. Die Klageschrift, die in diesen Tagen beim Potsdamer Amtsgericht eingereicht werden soll, wirft dem Träger der Kita „Sonnenblume“ Bereicherung vor.

Die vom Diakonischen Werk erhobenen Elternbeiträge und Kostenbeteiligungen für die Verpflegung seien ordnungsgemäß erhoben und verbucht worden, betont Kankarowitsch. Im Übrigen werde die Wirtschaftsführung seines Vereins hinsichtlich der Kindertagesstätten unter anderem vom Jugendamt als dem zuständigen Zuwendungsgeber regelmäßig kontrolliert. Die in Rede stehenden Entgelte habe das Diakonische Werk durch Beschluss seines Vorstandes um rund fünf Euro monatlich zum 1. September 2005 erhöht. Dies sei seit Übernahme der Kita in Diakonie-Trägerschaft die erste Erhöhung überhaupt gewesen, teilt der Geschäftsführer mit.

Laut der Elternbeitragsordnung, die auf dem Kita-Gesetz des Landes Brandenburg fußt, ist allerdings die Erhebung zusätzlicher Entgelte – außer für eine warme Mahlzeit am Mittag – nicht vorgesehen. Vielmehr sind die Aufwendungen des Trägers für Frühstück und Vesper durch die monatlichen Elternbeiträge abgegolten. Die Verfahrensweise der Diakonie hatte dem Träger auch schon die Kritik des Jugendamtsleiters Norbert Schweers eingebracht. Vom Jugendamt wollte Kankarowitsch eine Genehmigung für das Vespergeld bekommen. Diese hatte aber der Jugendamtsleiter abgelehnt und stattdessen den Träger aufgefordert, seine Beitragsordnung entsprechend zu ändern oder auf diese zusätzliche Einnahme zu verzichten. NIK

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