zum Hauptinhalt

STIMMEN ZUM URTEIL DES LANDESVERFASSUNGSGERICHTS: „Die alte Regelung war eine Diskriminierung der kleinen Parteien“

Mike Schubert, SPD-Fraktionschef: Das ist ein vernünftiges Ergebnis. Damit besteht eine Fraktion wieder aus mindestens zwei Mitgliedern.

Stand:

Mike Schubert, SPD-Fraktionschef: Das ist ein vernünftiges Ergebnis. Damit besteht eine Fraktion wieder aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Hürde höher zu legen, halte ich weder für sinnvoll noch für erforderlich. Die Politik sollte Urteile des Verfassungsgerichts nicht bewerten.

Martina Engel-Fürstberger, FDP-Fraktionschefin: Wir finden das Urteil toll, weil wir die Regelung in der Kommunalverfassung als Diskriminierung der kleinen Parteien betrachtet haben. Dass die Entscheidungsgewalt über die Mindestfraktionsstärke nun wieder bei den Städten und Gemeinden liegt, ist richtig und wichtig.

Hans-Jürgen Scharfenberg, Linke-Fraktionschef: Wir begrüßen das Urteil. Es ist richtig, dass die Entscheidung über die Mindestfraktionsstärke in die Hände der Kommunen gelegt wurde. Ich hoffe aber auch, dass es nicht zum Missbrauch führt, etwa durch eine Festlegung höherer Mindeststärken durch die Stadtpolitik. In Potsdam sehe ich diese Gefahr allerdings nicht. Wir müssen nun darüber nachdenken, ob wir die Ausschüsse personell vergrößern oder nicht.

Michael Schröder, CDU-Fraktionschef: Die Verwaltung muss jetzt darlegen, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil ergeben. Das sollte ohne Hast geschehen. Die jetzt für nichtig erklärte Regelung zur Mindestfraktionsstärke hatte ich für sinnvoll gehalten, denn eine weitere politische Zersplitterung ist sicher nicht wünschenswert. Doch die Stadtverordneten haben ja ein Selbstbefassungsrecht und können auch eine höhere Mindestfraktionsstärke festlegen. pee

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })